272/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

betreffend notwendige Änderungen im internationalen Steuersystem

Begründung:

In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament nachhaltige Maßnahmen gesetzt, um Besteuerungslücken durch unerwünschte Gewinnverschiebungen bzw. Steuervermeidungsmodelle im Anwendungsbereich des internationalen Steuerrechts zu schließen. Die traditionellen Steuersysteme knüpfen an die physische Präsenz eines Unternehmens für die Erhebung der Gewinnsteuern an. Durch die digitalen Geschäftsmodelle entsteht eine große Gerechtigkeitslücke, nicht nur innerhalb der Unternehmensbesteuerung, sondern auch im Vergleich zu der Besteuerung von Arbeitseinkommen, die abgabenrechtlich jedenfalls immer bis auf den letzten Cent erfasst werden.

Ein anderer Aspekt der Steuergerechtigkeit betrifft den finanziellen Beitrag des Finanzsektors zur Behebung der Kosten der zurückliegenden Finanzkrise. Die Kommission hat mit Vorschlägen zur Finanztransaktionssteuer und Besteuerung der digitalen Wirtschaft Maßnahmen erarbeitet, die durch die steuerliche Erfassung der Gewinne von Unternehmen der digitalen Wirtschaft und Transaktionen von Finanzmarktakteuren den Steuerbeitrag dieser Branchen auf ein faireres Niveau anheben würden und die Gelegenheit bieten, die Besteuerung von Arbeitsaufkommen zu senken. Sowohl bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft als auch bei der Finanztransaktionssteuer (FTT) muss der Ort der Besteuerung in internationalem Konnex definiert werden. Bei der FTT wird dies durch das Ansässigkeitsprinzip gelöst, der Vorschlag für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft enthält als Anknüpfungspunkt die digitale Betriebsstätte, damit die Erträge in dem Mitgliedstaat, in dem die Wertschöpfung entsteht, besteuert werden.

Die zwischenzeitigen Verhandlungsergebnisse des Rates zu diesen beiden Vorhaben sind moderat oder machen skeptisch was die notwendige Steuergerechtigkeit innerhalb der EU betrifft. Bei der FTT ist in den letzten Monaten kein Fortschritt erkennbar und auch bei der digitalen Betriebsstätte ist, aufgrund des medial berichteten Verhandlungsverlaufes im Frühjahr 2018, keine schnelle Einigung zu erwarten.

Das Konzept der digitalen Betriebsstätte soll in den rechtlichen Rahmen der gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage eingearbeitet werden. Diese ist ein Herzstück der Steuergerechtigkeit in Europa, denn eine harmonisierte Bemessungsgrundlage und ein

Verteilungsschlüssel zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen die Besteuerung der Gewinne am Ort ihrer Entstehung. Bei einer einheitlich ermittelten Steuerbemessungsgrundlage aber fehlenden Vorgaben für die Höhe des darauf anzuwendenden Steuersatzes, ist ein für die Mitgliedstaaten schädlicher Steuerwettbewerb nach unten zu erwarten, der zu einer Erosion des Steueraufkommens im Unternehmensbereich und damit verbundenen Einnahmenausfällen führen wird. Die Finanzierbarkeit wichtiger staatlicher Leistungen wie soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung usw. wird in Frage gestellt. Es ist daher notwendig, dass gemeinsam mit der einheitlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auch unionsweit verbindliche Mindeststeuersätze vorgegeben werden.

Die Bekämpfung der künstlichen Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Unternehmens­gruppen ist ein globales Anliegen (BEPS Aktionsplan der OECD). Der länderbezogene Bericht (CbCR) enthält Informationen zur weltweiten Verteilung der Erträge, der Steuern und der Geschäftstätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe und sollte grundsätzlich nicht nur den Finanzbehörden vorliegen, sondern auch aus Transparenzgründen veröffentlicht werden (pCbCR, ausgenommen berechtigtes Interesse an Vertraulichkeit bestimmter Informationen).

Die Bundesregierung hat im Programm des österreichischen Ratsvorsitzes festgeschrieben, dass die öffentlichen Haushalte vor schädlichem Steuerwettbewerb und Steuervermeidung geschützt werden müssen, und die begonnenen Arbeiten der EU zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft unter österreichischem Ratsvorsitz vorangetrieben werden sollen, um Gewinne dort zu besteuern, wo sie anfallen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes sicherzustellen, dass es europaweit zu einer gerechten Besteuerung von Konzernen kommt, und daher die Vorhaben zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft sowie die Finanztransaktionssteuer beschlossen werden. Darüber hinaus müssen im rechtlichen Rahmen für die Gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage verbindliche europaweite Mindeststeuersätze von wenigstens 15% oder darüber vereinbart und der länderbezogene Bericht von Unternehmensgruppen ein Element der veröffentlichten Finanzberichterstattung werden."

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss