275/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Muchitsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhöhung des Personalstandes im AMS

 

 

Im Jahr 2018 stehen dem AMS Österreich insgesamt 5.638 Vollzeit-Planstellen zur Verfügung, davon 191,5 in der Bundesgeschäftsstelle. Ab 2019 sollen 200 dieser Planstellen wieder abgebaut werden. Aktuell muss eine AMS-Mitarbeiterin/ein AMS-Mitarbeiter in der sogenannten Betreuungszone, in der insbesondere Arbeitsuchende mit Vermittlungsproblemen betreut werden, 229 Personen betreuen. In zwei, vom WIFO wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekten hat sich erwiesen, dass eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses auf 1:100 insgesamt Einsparungen für die Gebarung Arbeitsmarktpolitik erreicht werden können:

Die intensivere Betreuungsmöglichkeit bei einem Verhältnis von 1:100 zwischen AMS Personal und Arbeitsuchenden in den Pilotprojekten führt zu mehr Vermittlung und mehr Beschäftigungsaufnahmen, was wiederum zu Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung führt. So konnten der Evaluierung des WIFO zufolge in den beiden Pilotprojekten mit der deutlich besseren Betreuungsspanne insgesamt 3,4 Mio. Euro im Vergleich mit dem üblichen Betreuungsverhältnis von 1:229 in der Arbeitslosenversicherung eingespart werden.

Eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses auf 1:100 wird sich auch nicht durch die ja bereits schwächer sinkende Arbeitslosigkeit ergeben. Im Sinne einer effizienten und effektiven Arbeitsmarktpolitik, zur Verbesserung der Vermittlungsleistungen des AMS und letztlich auch zur Erreichung von Einsparungen bei den Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung ist daher ein Aufstocken des Personalstandes im AMS um zumindest 350 Planstellen geboten, um eine optimale Betreuung von Arbeitsuchenden durch das AMS sicherzustellen.

 

Dennoch sieht das Budget 2018 für das AMS keinen Spielraum für eine Erhöhung des AMS-Personalstandes vor. Für 2019 ist budgetär sogar der Einstieg in den Abbau von 200 Planstellen in den Jahren 2019 und 2020 festgelegt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, den im Budget 2019 und im Bundesfinanzrahmen bis 2022 vorgesehenen Abbau von je 100 Planstellen im AMS in den Jahren 2019 und 2020 zu stoppen. Sie werden weiter aufgefordert, beginnend mit dem Jahr 2019 dem AMS den Aufbau von 350 zusätzlichen Planstellen budgetär zu ermöglichen.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales