284/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Invaliditätspension überarbeiten

Seit 2014 gilt in Österreich die „Invaliditätspension Neu“ (IP_neu). Die IP_neu sollte das Budget 2014 bis 2018 um rund 649 Mio Euro entlasten, bereits 2015 sollten etwa 4.000 Personen in medizinischer Rehabilitation und rund 2.500 in beruflicher Rehabilitation betreut werden. Wie der RH-Bericht zur IP_neu nun aber feststellte, waren im Jahr 2015 fast 19.000 Personen im Rehabilitationsgeld und weniger als 200 Personen in beruflicher Rehabilitation. Nach einer Hochrechnung des Rechnungshofs verursachen die etwas höhere Geldleistung und der zusätzliche Betreuungsaufwand statt der erwarteten Einsparungen bis 2018 einen Mehraufwand von rd. 100 Mio bis 200 Mio Euro. Was deutlich dafür spricht, dass die IP_neu nicht so läuft, wie man ursprünglich gedacht hat. Der Reparaturbedarf ist daher mehr als evident.

Zielgruppen-Definition: Die starke Abweichung der Ist-Zahlen von den Plan-Zahlen begründete der RH mit einer ungenauen Zielgruppen-Definition. Deshalb empfahl der RH eine genaue Definition, inklusive Clusterung der Personen, die für die IP_neu geeignet sind.

Case-Management und ein Lead-Versicherungsträger: Eine Clusterung der betroffenen Personen würde auch die Betreuung und Rehabilitation erleichtern. Wobei hier darauf zu achten ist, dass nur eine Stelle die Gesamtverantwortung trägt. Hier scheint die Pensionsversicherung als Lead-Versicherungsträger ideal, da sie zumindest den Anreiz hat, Menschen möglichst lange erwerbsfähig zu halten.

Berufsschutz: Der RH wies darauf hin, dass nicht nur die Zielgruppen für die berufliche Reha zu unklar definiert sind, sondern, dass zudem der Berufsschutz aktuell so restriktiv geregelt ist. Das mindert die Häufigkeit einer Umschulung auf andere Berufe. Die Plan-Zahlen für die berufliche Reha waren daher von vornherein nicht erreichbar. Die Neudefinition des Berufsschutzes wird dazu beitragen, die Betroffenen leichter wieder zu vermitteln, was sich definitiv positiv auf deren soziale/berufliche Integration und Gesundheit auswirkt.

Längerer Durchrechnungszeitraum: Als wenig nachvollziehbar erweist sich auch die Methode, wie das Rehageld berechnet wird. Anstatt einen längeren Durchrechnungszeitraum zugrunde zu legen, wird das Einkommen des letzten Monats herangezogen. Damit gleicht das Rehageld einer Lotterie. Auch hier ist eine Änderung nötig.

Teilversicherungszeiten: Irritierend ist zudem, dass das Rehageld auf dem Pensionskonto gutgeschrieben wird. Dadurch wird ein zusätzlicher Anreiz zur Frühpensionierung gesetzt. Nur wenn die betroffenen Personen nach dem Rehageldbezug erneut eine Beschäftigung aufnehmen, scheint die Anrechnung für die spätere Pension anreiztechnisch sinnvoll.

Die "neue" Regierung hat die Probleme der Invaliditätspension erkannt und deshalb im Regierungsprogramm folgendes Ziel definiert:

"Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension..."

Das Ziel des Regierungsprogramms muss nur noch umgesetzt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Treffsicherheit und Wirksamkeit der "Invaliditätspension neu" nach folgenden Kriterien zu verbessern:

 

·        Es soll zunächst definiert werden, welche Zielgruppe dafür geeignet ist.

·        Die passenden Personen sollen durch ein verbessertes Case-Management betreut und schneller wieder rehabilitiert werden.

·        Hierfür soll die Verantwortlichkeit auf einen Versicherungsträger beschränkt werden, wobei die Pensionsversicherung (Lead-Versicherungsträger) anreiztechnisch ideal dafür ist.

·        Um die berufliche Reha zu forcieren, soll der Berufsschutz angepasst werden, da jede berufliche und dadurch soziale Integration für die Gesundheit der Betroffenen besser ist, als das Abschieben in die Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension.

·        Die Berechnung der Geldleistungen aus der „Invaliditätspension neu“ soll sich künftig auf einen längeren Durchrechnungszeitraum erstrecken, um Schwankungen nach oben und nach unten zu reduzieren.

·        Schlussendlich soll das Rehageld aus Anreizgründen nur dann als Beitragsgrundlage auf dem Pensionskonto gutgeschrieben werden, wenn die betroffene Person nach dem Rehageldbezug erneut eine Beschäftigung aufnimmt."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.