316/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 04.07.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Parlamentarische Kontrolle des Österreichischen Bundesheeres

 

Das Österreichische Parlament verfügt über zwei Ausschüsse, die sich mit der militärischen Landesverteidigung beschäftigen: den Landesverteidigungsausschuss und den Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses. Darüber hinaus existiert mit der Parlamentarischen Bundesheerkommission eine Beschwerdekommission für Soldat_innen und wehrpflichtige Personen. Gemeinsam sind diese drei Gremien – zumindest in der Theorie – zuständig für die parlamentarische Kontrolle des Österreichischen Bundesheeres. Anders als etwa der Deutsche Bundestag verfügt das Österreichische Parlament über keine/n eigene/n Wehrbeauftragte/n als Verbindung zwischen Bundesheer und Parlament, der/die bei der parlamentarischen Kontrolle als Hilfsorgan fungieren könnte. Die Kernaufgaben des deutschen Bundeswehrbeauftragten umfassen einerseits die Wahrung der Grundrechte der Soldat_innen und die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung und andererseits, die in diesem Bereich gewonnen Erkenntnisse einmal im Jahr in einem Bericht festzuhalten, der in Deutschland vergleichsweise viel Beachtung erfährt. Um dieses Amt effektiv auszuüben stehen ihm weitreichende Rechte zu. So verfügt er gegenüber dem/der Verteidigungsminister_in und dessen/deren unterstellten Dienststellen zum Beispiel über ein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht, sowie ein ständiges Besuchsrecht bei Truppenteilen, Stäben, Dienststellen und Behörden der Bundeswehr im In- und Ausland.

In Österreich sind solche Einsichten schwieriger zu gewinnen. Zwar kann ein/e Mandatar_in jederzeit im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts parlamentarische Anfragen an den/die Verteidigungsminister_in stellen, jedoch entscheidet das Verteidigungsministerium selbst, welche Informationen es dem Parlament preisgibt und welche es aus entweder ungenannten Gründen oder Gründen der Sicherheit nicht an das Parlament weitergibt. Zwar gibt es die Möglichkeit, bei ungenügender Beantwortung eine Kurze Debatte im Parlament durchzuführen, doch ein Einspruchsrecht gegenüber der Zurückhaltung von Informationen gibt es nicht. Abgesehen von der sehr aufwändigen und langwierigen Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hat das Parlament also wenig Möglichkeit, parlamentarische Kontrolle über jene Bereiche auszuüben, bei denen das Landesverteidigungsministerium beschließt, das Parlament nicht oder nur eingeschränkt zu informieren.

Wie alle Heere der Welt ist auch das Österreichische Bundesheer mit einer Vielzahl an neuen Herausforderungen konfrontiert, bei denen es nicht nur gilt, sich schnell und strategisch richtig auf sie vorzubereiten, sondern im Interesse der demokratischen Kontrolle und der Unterstützung für das Bundesheer eine öffentliche Debatte im Parlament und innerhalb des medialen Diskurses darüber zu führen. Das Parlament ist jene Institution, die das Budget für das Bundesheer beschließt. Angesichts der fortwährenden Unterdotierung des Bundesheerbudgets wäre es also im Interesse des Heeres, dass sich das Parlament eingehender mit dem Zustand, den Schwerpunktsetzungen und den Ressourcen des Österreichischen Bundesheeres befasst und die Kontrollrechte des Parlaments über das Österreichische Bundesheer evaluiert und dort, wo möglich, vertieft und verbessert werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG





Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung, wird aufgefordert, dem Parlament ehestmöglich einen Fahrplan für die Evaluierung und Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle des Österreichischen Bundesheeres vorzulegen. Um sicherzustellen, dass das Parlament zu jedem Zeitpunkt im größtmöglichen Ausmaß in die Entscheidungen eingebunden ist, die die Erhaltung, Führung und mögliche Veränderung des Bundesheeres betreffen und um ein Umdenken hin zum Konzept einer echten Parlamentsarmee zu erreichen, sollen in diesen Fahrplan alle im Parlament vertretenen Kräfte eingebunden sein."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.