331/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 05.07.2018
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Birgit Sandler, Eva Maria Holzleitner, BSc, Michael Bernhard, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung

Im Dezember 2017 forderten 80 Organisationen, darunter unterschiedliche Kinder- und Jugendorganisationen, Beratungsstellen, Familien- und Berufsverbände eine Neuerhebung der finanziellen Lage von Familien, insbesondere eine Erhebung der so genannten „Kinderkosten“. In einem Offenen Brief an die Regierung wurden die zentralen Argumente wie folgt dargelegt:

„Sachorientierte Politik braucht empirische Grundlagen, anhand derer politische Optionen geprüft und diskutiert werden können. Bei den Kosten, die Familien für ihre Kinder aufwenden müssen, fehlen diese. ….. Zwar gibt es die Regelbedarfssätze, die für Kinder je nach Altersstufe einen bestimmten Bedarf festlegen. Diese Werte gehen auf eine 1964 veröffentlichte Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder zurück und werden jährlich lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die zugrundeliegenden Berechnungen sind seit mehr als 50 Jahren unverändert. Seither hat sich aber enorm viel verändert. Während Kosten für Kleidung gesunken sind, sind andere Ausgaben, etwa Mieten, stark angestiegen. Aber nicht nur die Höhe einzelner Komponenten hat sich verändert, auch der Warenkorb insgesamt ist ein ganz anderer geworden. War 1964 das Festnetztelefon der aktuelle technische Stand, sind heute Smartphone, Laptop und Computer aus dem Alltag – auch von Kindern und Jugendlichen – nicht mehr wegzudenken. Auch Schule und Freizeitgestaltung unterliegen einem starken Wandel. Dementsprechend ist die Ausgabenstruktur von Haushalten mit Kindern mit jener von vor mehr als einem halben Jahrhundert in keiner Weise vergleichbar. Trotzdem nehmen Familienrecht und familienpolitische Maßnahmen auf die Regelbedarfssätze in unterschiedlicher Weise Bezug, etwa im Unterhaltsrecht oder bei der Familienförderung.“

In den vergangenen Jahren wies auch die Bundesjugendvertretung immer wieder zu Recht auf die Notwendigkeit einer solchen Erhebung hin. Zuletzt brachte eine Studie der Bundesjugendvertretung (BJV) gemeinsam mit dem Institut für Soziologie an der Uni Wien[1]  in diesem Frühjahr wichtige Ergebnisse betr. der Entwicklung eines „Kinderwarenkorbes“ zu Tage. Das Erfordernis einer neuen Kinderkosten-Erhebung wurde erneut bestätigt.

Laut Statistik Austria lebt in Österreich etwa jedes fünfte Kind bzw. Jugendlicher unter 18 Jahre in einer armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Lebenslage. Sozial schwache Familien treffen die steigenden Kosten zur Abdeckung der finanziellen Bedürfnisse von Kindern besonders. Die Forderung nach einer Aktualisierung der Kinderkosten wurde von der SPÖ im Zusammenhang mit dem Projekt „Unterhaltsgarantie“ in den parlamentarischen Prozess eingebracht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine neue Kinderkosten-Erhebung durchzuführen, um die tatsächliche finanzielle Lage von Familien und Kindern auf einer statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.



[1] https://www.bjv.at/cms/wp-content/uploads/2018/05/studie_was-alle-kinder-brauchen-1.pdf