337/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 07.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schieder
Genossinnen und Genossen

betreffend transparentes „Verfahren für die Bestellung der österreichischen Richterin
oder des österreichischen Richters am Europäischen Gerichtshof

Am 6. Oktober 2018 sollte das Amt der österreichischen Richterin am EuGH
Frau HonProf. Dr. Maria Berger enden. Sie übte dieses Amt nunmehr 9 Jahre lang unter
hohem Respekt ihrer Kolleginnen und Kollegen aus. Die Bundesregierung begann im
Frühjahr 2018 mit völlig intransparenten Vorbereitungen für die Bestellung einer neuen
Richterin oder eines neuen Richters. Es wurden keinerlei Gespräche mit der Opposition oder Einrichtungen wie der Richtervereinigung geführt, vielmehr sollte in einer Nacht- und
Nebelaktion eine Kandidatin durchgedrückt werden, deren Zugang zu den Grundrechten
höchst fragwürdig ist. Dies alles endete dann in einer Blamage für Österreich und den
Respekt dem Amt gegenüber.

Am 26. Juni 2018 druckte der Standard die Meldung der APA ab, die die Vorgänge rund um
die misslungene Bestellung darstellt:

Regierungskandidatin Pabel an EuGH-Hearing gescheitert

Die SPÖ kritisiert die Nominierung einer ungeeigneten Kandidatin und fordert ein transparentes Verfahren

Wien/Luxemburg - Die Linzer Universitätsprofessorin Katharina Pabel ist beim Hearing für
die Richterstelle am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Das erfuhr die APA aus informierten Kreisen. Am Montag hatte die Regierung bekanntgegeben, dass Pabel die Nominierung zurückgezogen habe. Die
SPÖ kritisierte die Nominierung einer ungeeigneten Kandidatin - und forderte ein transparentes Verfahren.

Es geht um die Nachbesetzung der bisher von Ex-Justizministerin Maria Berger (SPÖ)
ausgeübten Funktion. Sie hat nicht mehr kandidiert. Für die Nominierung ist in Österreich zunächst ein Ministerrats- und dann ein Beschluss des Hauptausschusses nötig. Dieser
nominierte Pabel am 15. Mai - mit den Stimmen der Regierungsparteien.

Weitere Bewerber

Beworben hatten sich auch Christine Stix-Hackel, ehemalige Generalanwältin am EuGH;
Gerhard Hesse, der Leiter des Verfassungsdiensts; Wolfgang Bogensberger, seit 2017 Stellvertreter des Leiters der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich; sowie
die Europarechtlerin Alina Lengauer und Bernhard Schima, der über Erfahrung im
Rechtsdienst der EU-Kommission verfügt.

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder sieht die Kritik seiner Partei "an mangelnder
Fachexpertise Pabels bestätigt". Ihre "erzkonservativen Ansichten in Sachen Schwangerschaftsabbruch und ihre Angriffe auf den EuGH haben sie aus unserer Sicht
absolut ungeeignet gemacht", hielt er am Dienstag fest. Für den neuerlichen Anlauf forderte
er ein transparentes Verfahren - auf Basis von Qualifikation mit einem öffentlichen Hearing
im Parlament. Die Bewerber sollten das entsprechende Fachwissen im europarechtlichen
Bereich und in Grundrechtsfragen aufweisen.

Die Vorfälle rund um Pabel würden beweisen, "dass man Personalpolitik nicht ausschließlich
nach ideologischen Kriterien durchsetzen kann", konstatierte SPÖ-Justizsprecher Hannes
Jarolim. Er forderte Bundeskanzler Sebastian Kurz (
ÖVP) auf, jetzt "tatsächlicher
Qualifikation den Vorrang zu geben, auch wenn dies dem Kanzler nicht genehm ist", um so
das Land nicht erneut "zum Gespött auf internationaler Bühne zu machen". Schließlich gebe
es in Österreich viele hervorragende Juristen mit bestem Ruf.

Der österreichische Verfassungsgesetzgeber hat sich 1994 dafür entschieden, bei der
Ernennung von österreichischen Organen eine Mitwirkung des österreichischen Nationalrates
im Sinne eines gemeinsamen Wirkens vorzusehen. So spricht Art. 23c B-VG davon, dass
zunächst die Erstellung eines Vorschlages für ein Mitglied des Gerichtshofes der
Europäischen Union der Bundesregierung obliegt, dann aber in Folge ein Einvernehmen mit
dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen hat. Die damalige historische Absicht lag
eben in einem Zusammenwirken der obersten Organe bei dermaßen bedeutenden Personalentscheidungen.

Artikel 253 AEUV spricht davon, dass zu Richtern und Generalanwälten des Gerichtshofs Persönlichkeiten auszuwählen sind, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem
Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sind.

Also sowohl die nationale Verfassung wie auch der entsprechende Europäische Vertrag sehen hohe Voraussetzungen für dieses Amt vor. Es wäre daher demokratiepolitisch
empfehlenswert, diesen Bestellungsvorgang äußerst transparent zu gestalten, nur die
Qualifikation in den Vordergrund zu rücken und parteipolitische Überlegungen bei der
Bestellung von Höchstrichtern hintanzustellen.

Die unterzeichneten Abgeordnete stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Nachfolge von Richterin HonProf. Dr. Maria
Berger als Mitglied des Europäischen Gerichtshof in einer transparenten und kooperativen Vorgangsweise mit dem Nationalrat vorzunehmen. Dazu gehören eine öffentliche Interessentensuche, die öffentliche Präsentation aller Bewerberinnen und Bewerber sowie die Durchführung eines Hearings zur Findung der qualifiziertesten Persönlichkeit für diese hohe Funktion. Das Hearing soll in Zusammenarbeit mit der Präsidialkonferenz des Nationalrates organisiert und öffentlich abgehalten werden."

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss