345/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr.Walter Rosenkranz, Carmen Schimanek, Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Carmen Jeitler-Cincelli, Bakk,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen

Zu einem ersten wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Familienpolitik und Gleichstellung von Mann und Frau zählt die Anrechnung der Karenzzeiten von bis zu 24 Monaten bei Gehaltsvorrückungen in allen Berufen und allen Kollektivverträgen zu gewährleisten.

Wenn jemand bis zu 24 Monate Karenz nimmt, soll sie oder er künftig in dieser Zeit alle Gehaltsvorrückungen sowie die entsprechenden Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche angerechnet bekommen.

Keine Familie soll einen Nachteil haben, wenn sie das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet. Karenz soll demnach wie Arbeitszeit bewertet werden. Bereits im Regierungsprogramm auf Seite 46 steht: Gemeinsam mit den Sozialpartnern versteckte Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen

prüfen und beseitigen (........... Anrechnung von Elternkarenzzeiten als Dienstzeiten in

Kollektivverträgen).

Derzeit gibt es in rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge eine solche Regelung. Das sind von 859 unterschiedliche Kollektivverträge, nur in 145.

Die Sozialpartner sind gefordert in der diesjährigen Herbstlohnrunde in allen Branchen die volle Anrechnung umzusetzen. Karenzbezieherinnen und Karenzbezieher bekämen so alle Gehaltsvorrückungen abgegolten und damit mehr Geld. Denn selbst Urlaub, Krankenstand oder Bundesheerzeiten werden bei Gehaltssprüngen angerechnet.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird ersucht mit den Sozialpartnern bzw. den Kollektivvertragspartnern in Gespräche einzutreten, mit dem Ziel, dass bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen und Berufen in der diesjährigen Herbstlohnrunde verankert wird. Sollte die Anrechnung der Karenzzeiten über die Kollektivvertragsverhandlungen nicht funktionieren, wird die Bundesregierung eine gesetzliche Neuregelung bis Ende des Jahres vorlegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales empfohlen.