358/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung eines Weiterbildungskontos

 

Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind unumstritten von besonderer Bedeutung, um langfristige Erwerbschancen zu steigern und zu sichern. Gerade auch vor dem Hintergrund einer alternden Erwerbsbevölkerung und dem Arbeitskräftepotenzial älterer Arbeitnehmer_innen ist auf die Weiterbildungschancen dieser Gruppe ein Hauptaugenmerk zu legen. Derzeit erschweren erhebliche bürokratische Barrieren und eine Vielzahl an Förderstellen den Überblick über die Möglichkeiten zur Weiterbildung und Förderung, speziell auch durch den Aufbau bundeslandspezifischer Fördermodelle. Arbeitnehmer_innen sind mit der Unübersichtlichkeit der Förderstrukturen überfordert. Dadurch sinkt das Potenzial zur Teilnahme an Weiterbildungen, da nur besonders gut Informierte die verschiedenen Förderkanäle optimal zu nützen verstehen. Diese Umstände verschlechtern die Treffsicherheit der unterschiedlichen Förderinstrumente.

Problematisch an vielen der bestehenden Arbeitsmarkt- und Weiterbildungsförderungen ist, dass diese erst in Anspruch genommen werden können, wenn man bereits arbeitslos ist. Eine verbesserte Wirkung lässt sich erzielen, wenn bereits präventiv Weiterbildungsangebote angeboten und Anreize zur Weiterbildung gesetzt werden, damit es erst gar nicht zur Arbeitslosigkeit kommt. Aus diesem Grund stellt lebenslanges Lernen auch eine wesentliche Präventivmaßnahme gegen Arbeitslosigkeit dar.

Es ist daher Zeit für ein individuelles Weiterbildungskonto. Die gute Konjunktur und sinkende Arbeitslosigkeit können dazu genützt werden, Maßnahmen zu etablieren, die nachhaltig sind und langfristig wirken. Viele bereits entworfenen Modelle von Bildungskonten sind nie zur Umsetzung gekommen. Jene "Bildungskonten", die in verschiedenen Bundesländern bereits angeboten werden, stellen wiederum keine wirklichen Konten dar, sondern einfache Weiterbildungszuschüsse, die den Titel des "Bildungskontos" als Marketing-Gag einsetzen. Österreich braucht ein echtes Weiterbildungskonto, das sich an den Beitragsleistungen zur Arbeitslosenversicherung orientiert, eine (bausparartige) Prämienkomponente in sich trägt, aber auch ökonomisch schlechter gestellte Arbeitnehmer_innen überproportional fördert. So soll ein Teil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages als fiktiver Beitrag auf dieses Weiterbildungskonto angerechnet ("einbezahlt") werden und eine staatliche Prämie diesen Beitrag zum Konto aufbessern.

Schlussendlich sollen Arbeitnehmer_innen die Möglichkeit haben, auf dieses Weiterbildungskonto zuzugreifen und diesen Betrag für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich zu nutzen. Ein solches Konto steht nicht erst im Falle einer Arbeitslosigkeit zur Verfügung, sondern ist bereits frühzeitig zur Sicherung der Erwerbschancen nutzbar. Für jene, die die Ansprüche aufgrund des Weiterbildungskontos bis zum Pensionsantritt nicht in Anspruch nehmen, verfallen diese zugunsten der Versichertengemeinschaft. Finanzierbar ist die Maßnahme durch die Zusammenführung verschiedenster Weiterbildungsförderungen, die nicht nur auf Bundesebene vergeben werden, sondern auch durch einen Kostenanteil der Bundesländer, die derzeit eigene Weiterbildungsförderungen ausbezahlen. Bereits existierende Weiterbildungsförderungen von Bund, Ländern und Kammern sollen auf diese Weise bestmöglich gebündelt und individuell nutzbar gemacht werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einrichtung eines Weiterbildungskontos mit einer Prämienkomponente vorsieht."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.