364/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend RH-Empfehlungen zu Agenda 2030 der Vereinten Nationen umsetzen

 

Im September 2015 hat die 70. Vollversammlung der Vereinten Nationen unter dem Titel „Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030) eine umfangreiche globale Entwicklungsagenda beschlossen. Kernstück der Agenda 2030 sind die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen 17 nachhaltigen Entwicklungsziele, die die Dimensionen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit inkludieren und zu denen sich auch Österreich bekannt hat.

Der Rechnungshof-Bericht „Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich“ (BUND 2018/34) berichtete zuletzt darüber, dass sowohl die Bundesregierung vor 2017 (SPÖ-ÖVP), als auch die derzeitige Bundesregierung (ÖVP-FPÖ), bis dato die Entwicklung einer klaren Strategie und die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung verabsäumt hat. Die Agenda 2030 im aktuellen Regierungsprogramm 2017 bis 2022 lediglich namentlich zu erwähnen, reicht nicht aus. Weiters ist vonseiten der Bundesregierung ein erster nationaler Fortschrittsbericht im Rahmen des „Hochrangi-gen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen erst im Jahr 2020 beabsichtigt. Im Gegensatz dazu werden bis Ende 2018 mehr als 80% der EU-Mitgliedstaaten einen Bericht verfasst haben. Sollte Österreich tatsächlich erst 2020 den ersten Bericht über seinen Fortschritt legen, wird es möglicherweise zum einsamen Schlusslicht Europas werden. Rasches Handeln ist somit gefordert.

Zu den wesentlichen Empfehlungen des Rechnungshofberichts (BUND 2018/34) zählen:

Es sollte darauf hingewirkt werden, die interministerielle Arbeitsgruppe als nationales Lenkungsgremium zur Umsetzung der Agenda 2030 einzurichten, um dadurch die Steuerung einer kohärenten gesamtösterreichischen Um­setzung zu gewährleisten.

Es wäre zu prüfen, ob die Leitung der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Agenda 2030 durch nur ein Bundesministerium wahrgenom­men werden könnte.

Für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele wäre auf die Erstel­lung einer Nachhaltigkeitsstrategie mit einem strukturierten und kohären­ten gesamtstaatlichen Mechanismus unter Einbeziehung der Länder und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft hinzuwirken.

Es wäre auf eine ergänzende Bestandsaufnahme und auf eine darauf auf­bauende systematische Lückenanalyse hinzuwirken. Dabei wären sowohl die Länder und Ge-meinden als auch die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft einzubinden.

Es sollten sowohl die Bestandsaufnahme als auch die Lückenanalyse veröffentlicht und an das Parlament berichtet werden.

Es wäre auf die Erstellung eines gesamtstaatlichen, die Wechselwirkungen zwischen den nachhaltigen Entwicklungszielen berücksichtigenden Umset­zungsplans mit klar definierten Verantwortlichkeiten auf Bundes–, Landes– und Gemeindeebene, mit konkreten Maßnahmen sowie mit einem Zeitplan für die Umsetzung der Agenda 2030 hinzuwirken.

Es wäre unter Berücksichtigung einer Kosten/Nutzen–Abwägung darauf hin­zuwir-ken, die Bewusstseinsbildung über die Agenda 2030 in allen Teilen der Bevölkerung zu stärken und die Transparenz der Umsetzung der nachhalti­gen Entwicklungsziele zu fördern.

Es sollte zum ehestmöglichen Zeitpunkt und in der Folge in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal pro Legislaturperiode – unter Einbeziehung der Länder, Gemeinden, Expertinnen und Experten sowie der Zivilgesell­schaft (Nichtregierungsorganisationen) an das „Hochrangige Politische Fo­rum für Nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen berichtet werden.

Regelmäßige nationale Fortschrittsberichte, die alle wesentlichen Maßnah­men der Bundesministerien unter Einbeziehung der Beiträge der Länder, Gemeinden, Expertinnen und Experten sowie der Zivilgesellschaft (Nichtre­gierungsorganisationen) ent-halten, sind zu veröffentlichen und dem Parla­ment vorzulegen.

Es wäre darauf hinzuwirken, dass bei einer Novelle des Bundeshaushaltsge­setzes 2013 die verpflichtende Berücksichtigung der nachhaltigen Entwick­lungsziele – analog zum Gleichstellungsziel – in den Wirkungszielen des Bun­des verankert wird.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, den Empfehlungen des Rechnungshof-Berichts „Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich“ (BUND 2018/34) nachzukommen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe als nationales Lenkungsgremium für die Umsetzung der Agenda 2030 soll eingerichtet und diese Arbeitsgruppe nach Möglichkeit nur von einem Ministerium geleitet wer-den. Zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele soll eine Nachhaltigkeitsstrategie mit einem gesamtstaatlichen Mechanismus unter Einbeziehung der Länder und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft erstellt werden. Darüber hinaus soll sobald wie möglich und danach mindestens einmal pro Legislaturperiode an das „Hochrangige Politische Forum für Nachhaltigkeit und Entwicklung" der Vereinten Nationen berichtet werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.