384/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die Sicherstellung arbeitsrechtlichen Schutzes und Fairness für freiwillige

Einsatzkräfte

Begründung

Angesichts der immer wieder auftretenden Unwetter in unserem Lande und des damit notwendigen Einsatzes von tausenden freiwilligen Einsatzkräften wird deutlich, dass die arbeitsrechtliche Absicherung der Mitglieder von freiwilligen Einsatzorganisationen in Österreich kaum geregelt ist.

Noch immer arbeitet ein Großteil der freiwilligen HelferInnen im rechtlichen Graubereich. Während öffentlich Bedienstete, zum Beispiel im Landesdienst der Steiermark, klare Regelungen für Dienstfreistellungen im Einsatzfall haben, besteht für den überwiegenden Teil der Einsatzkräfte kein Anspruch auf Dienstfreistellung. Vielfach müssen die ehrenamtlichen HelferInnen sogar Urlaub nehmen, jedenfalls aber auf die Kulanz ihrer Chefs hoffen. Der freiwillige Einsatz für die Bevölkerung muss umgehend einen höheren Stellenwert bekommen, die MitarbeiterInnen von Einsatzorganisationen, welche oftmals Gesundheit und Leben riskieren, verdienen die bestmögliche Unterstützung und Absicherung, auch hinsichtlich ihrer Arbeitsplätze muss eine klare Regelung in das Arbeitsrecht einfließen. Während eine Verdienstentgangsregelung im Landesfeuerwehrgesetz (Bsp.: Steiermark) zu finden ist, bleibt eine Dienstfreistellung im Einsatz für die HelferInnen im rechtlichen Graubereich. Ein guter Ansatz für die Verbesserung würde das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (APSG) bieten. Dieses Gesetz regelt den Einsatz des Bundesheeres und stellt Wehrpflichtige, sowohl für den Präsenzdienst, als auch für Waffenübungen dienstfrei. Darüber hinaus gibt es einen Kündigungsschutz bis zum Ablaufeines Monats nach Beendigung der Einberufung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz auf freiwillige Einsatzkräfte, insbesondere im Katastrophenfall, auszudehnen."[1]

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] Vgl. Antrag der ÖAAB-FCG-Fraktion in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für die Steiermark, an die 13. Vollversammlung am 5. Juli 2018.