388/A XXVI. GP
Eingebracht am 26.09.2018
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Antrag
der
Abgeordneten Angela Lueger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Alma Zadić, LL.M.,
Josef Muchitsch
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Asylgesetz 2005 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005) geändert wird
1. In § 15c wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Eine Wohnsitzbeschränkung nach Abs. 1 gilt nicht für jene Asylwerber, die eine Lehrstelle in einem Mangelberuf innehaben oder ihnen eine solche vertraglich zugesichert wurde und diese sofort antreten können.
2. In § 73 wird folgender Abs. 21 angefügt:
„(21) § 15c Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Begründung
Die Mangelberufe sind naturgemäß nicht österreichweit gleich verteilt. Um eine Nachfrage nach solchen Mangelberufen für die Wirtschaft zur Verfügung zu stellen soll die sogenannte Wohnsitzbeschränkung für jene Asylwerber entfallen, die in einem anderen Bundesland eine solche Lehrstelle innehaben bzw. über eine vertragliche Zusage zur ehebaldigen Aufnahme einer solchen Lehre verfügen. Damit sollen nicht nur die Interessen der Wirtschaft unterstützt, sondern auch eine Verbesserung der Integration für in Österreich aufhältige Asylwerber geleistet werden.
Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss