388/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Angela Lueger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Alma Zadić, LL.M., Josef Muchitsch,
Kolleginnen und Kollegen

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 26.09.2018

 

Änderungen laut Antrag vom 26.09.2018

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe)

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005) geändert wird

 

 

1. In § 15c wird folgender Abs. 4 angefügt:

 

 

„(4) Eine Wohnsitzbeschränkung nach Abs. 1 gilt nicht für jene Asylwerber, die eine Lehrstelle in einem Mangelberuf innehaben oder ihnen eine solche vertraglich zugesichert wurde und diese sofort antreten können.

(4) Eine Wohnsitzbeschränkung nach Abs. 1 gilt nicht für jene Asylwerber, die eine Lehrstelle in einem Mangelberuf innehaben oder ihnen eine solche vertraglich zugesichert wurde und diese sofort antreten können.

 

2. In § 73 wird folgender Abs. 21 angefügt:

 

 

„(21) § 15c Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(21) § 15c Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.