388/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Angela Lueger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Alma Zadić,
LL.M., Josef Muchitsch,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 26.09.2018 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005) geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005) geändert wird |
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1. In § 15c wird folgender Abs. 4 angefügt: |
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„(4) Eine Wohnsitzbeschränkung nach Abs. 1 gilt nicht für jene Asylwerber, die eine Lehrstelle in einem Mangelberuf innehaben oder ihnen eine solche vertraglich zugesichert wurde und diese sofort antreten können. |
(4) Eine Wohnsitzbeschränkung nach Abs. 1 gilt nicht für jene Asylwerber, die eine Lehrstelle in einem Mangelberuf innehaben oder ihnen eine solche vertraglich zugesichert wurde und diese sofort antreten können. |
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2. In § 73 wird folgender Abs. 21 angefügt: |
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„(21) § 15c Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. |
(21) § 15c Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. |