396/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

Genossinnen und Genossen

 

betreffend dringende Finanzierung des Gewässerschutzes

 

 

 

Anlässlich der kürzlich stattgefundenen Europäischen Wasserkonferenz haben rund 400 internationale ExpertInnen u.a. über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie diskutiert.

Österreichs Gewässer sind zwar sauberer als im europäischen Durchschnitt, dennoch sind laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur rund 60 Prozent der Fließgewässer in keinem guten ökologischen Zustand, wie es die Richtlinie vorsieht[1].

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-WRRL) fordert bis spätestens 2027 die Herstellung des guten Zustands in allen Gewässern der Gemeinschaft.

Zur Behebung der in Österreich bestehenden hydromorphologischen Defizite und zur Sicherung oder Wiederherstellung eines guten Zustandes der Oberflächengewässer sollte daher eine Fortschreibung der Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer im Rahmen der Wasserwirtschaftsförderung des Umweltförderungsgesetzes (UFG) auch für die Dauer des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans vorgesehen werden.

Der Zusagerahmen für diese Förderschiene über die Periode von 2018 bis 2023 müsste insgesamt 150 Millionen Euro betragen, wobei die dazu erforderlichen Mittel ebenso wie die Abwicklungskosten ausschließlich aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung gestellt werden sollen. Ohne die Fortschreibung dieser Förderschiene in der Wasserwirtschaft im dargestellten  Ausmaß ist die fristgerechte Umsetzung der nationalen bzw. EU-rechtlichen Vorgaben nicht möglich.

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat es – entgegen anderslautender Ankündigung im Bundesvoranschlag 2018 - bislang unterlassen, für die nötige Bereitstellung der Fördermittel zu sorgen.

Quelle: Bundesfinanzgesetz 2018, Anlage I, S. 483

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, umgehend die nötigen finanziellen Mittel für die Förderung gewässerökologischer Maßnahmen, wie sie im 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan vorgesehen sind, bereitzustellen und sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft gegen eine    Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie einzusetzen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.



[1] Siehe auch: Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus: Wasserland Österreich, 2018