40/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.12.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

ANTRAG

der Abgeordneten Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Liberalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke

Begründung:

In Österreich leben derzeit rund 1,5 Millionen Schmerzpatienten. Sie werden oft mit schweren Medikamenten behandelt, die enorme Nebenwirkungen haben. Als Alternative dazu sind bisher nur synthetische Cannabis-Extrakte verfügbar, also Präparate mit den Inhaltsstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD). Dronabinol etwa kostet für einen Tumorpatienten 500 bis 600 Euro im Monat, die nur fallweise von den Krankenkassen übernommen werden

Präparate aus bzw. mit Cannabisblüten kommen nicht nur billiger, sie wirken auch besser, da die Pflanze mehr als 500 Inhaltsstoffe enthält, also weitaus mehr als die Medikamente aus synthetischen Stoffen, die derzeit legal sind. Medizinisch nachgewiesen ist, dass Cannabisblüten effektiv wirken und dass die Einnahme nicht süchtig macht. Cannabisblüten müssen nicht geraucht werden. Sie können als Extrakt eingenommen werden, vaporisiert, oder als Tee. Einer Gesundheitsgefährdung durch Rauch kann somit begegnet werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Soziales, wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zur Liberalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke vorzulegen. “

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen