400/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

und GenossInnen

 

betreffend unentgeltlicher Zugang zum eigenen Bargeld in allen Regionen Österreichs

 

Der Zugang zu Bargeld ist als essentielles Grundrecht der Bevölkerung anzusehen. Durch die Bankomaten ist dies derzeit im urbanen Bereich zu meist sichergestellt, im ländlichen Bereich gilt dies nicht immer. Der Zugang zu Bankkonten wird auf Grund der rigorosen Sparpolitik der einzelnen Bankinstitute zunehmend verschlechtert. Dies gilt sowohl im urbanen, aber vor allem im ländlichen Bereich.

 

Damit ist der „barrierefreie“, d.h. wohnortsnahe, Zugang zum eigenen Bargeld nicht mehr sichergestellt. Die Bevölkerung hat allerdings, im Gegenzug zu den Sparkonzepten der Bankinstitute, das Recht auf den Zugriff auf ihr Bargeld. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit der Bankomatstandorte einzufordern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage vorzulegen durch die der unentgeltliche Zugang zum eigenen Bargeld in allen Regionen Österreichs für die Bevölkerung wohnortsnah sichergestellt wird. Zusätzlich sind dabei die Bedürfnisse von in der Mobilität eingeschränkten Personen, zu berücksichtigen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz