Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018, wird wie folgt geändert

1. In § 28 wird folgender Absatz 47 angefügt:

„(47) Anlage 1 Z. 35 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl xx/2018 tritt mit 1.1.2019 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“

2. In der Anlage 1 (zu §10 Abs. 2 UStG) „Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände“ entfällt das Anführungszeichen in Ziffer 34 und wird nach Ziffer 34 folgende Ziffer 35 angefügt:

       „35. Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, und ähnlich Waren, aus Stoffen aller Art (Position 9619 00 der Kombinierten Nomenklatur).“