412/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen

 betreffend Aus- und Fortbildung für Staatsanwälte im Zusammenhang mit Umweltstrafrecht

Einer Anfragebeantwortung des BMVRDJ zufolge (1455/AB) gibt es derzeit keine verpflichtende Aus- oder Fortbildung für Staatsanwälte im Zusammenhang mit Umweltstrafrecht. Das ist problematisch, handelt es sich doch beim Umweltstrafrecht aufgrund dessen Verwaltungsakzessorietät um eine extrem komplexe Materie. Es ist zu befürchten, dass diese Taten aufgrund des Mangels an spezialisiertem Wissen nur selten tatsächlich verfolgt werden. Dementsprechend selten kommt es wohl auch zu Anklageerhebungen und zu Verurteilungen. Im Zeitraum 2014 - 1. Halbjahr 2018 stehen 1313 Anzeigen insgesamt 44 Verurteilungen gegenüber. Das ist mit unter 4% eine niedrige Verurteilungsquote.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, die Aus- oder Fortbildung von Staatsanwälten um ein verpflichtendes Modul zum Umweltstrafrecht zu erweitern.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.