419/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.10.2018
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Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Stephanie Cox,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die Schaffung eines einheitlichen e-Akts

BEGRÜNDUNG

Derzeit gibt es noch zahlreiche Hürden für den breitflächigen und effektiven Einsatz des elektronischen Akts (z.B. unterschiedliche Arbeitsabläufe und Prozesse von Behörden und Gerichten sowie Verwendung unterschiedlicher Software and Datenformate), von denen sich einige im Rahmen geplanter Digitalisierungsprojekte (z.B. Einführung des strukturierten Datenmanagements, einer digitalen Identität, der Nutzung neuer Technologien sowie der Vereinheitlichung von Software in der öffentlichen Verwaltung) beseitigen ließen.

Um einen modernen, einheitlichen eAkt umzusetzen, müssten beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

         Angleichung von Arbeitsabläufen und „Workflows" von Behörden und Gerichten im Straf- und Verwaltungsverfahren („Organisatorische Ebene")

         Angleichung technischer Anforderungen (inkl. Software) und Prozesse von Behörden und Gerichten im Straf- und Verwaltungsverfahren („Technische Ebene")

         Verbesserung der Archivierung und Nutzbarmachung von Daten

         Echtzeit-Synchronisierung von Daten

         Einführung des (Rechts auf) elektronischen Rechtsverkehrs im Straf- und Verwaltungsverfahren

         Einführung von digitalen Signaturen (inkl. „time-stamping") für elektronische bzw. digitale Dokumente zwecks Ordnung von e-Akten samt Zugriffsüberwachung.

Deshalb stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird ersucht, alle notwendigen Schritte zu setzen, um schnellstmöglich den einheitlichen e-Akt zu realisieren."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.