419/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am
24.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom
Original sind möglich.
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Stephanie Cox,
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend die Schaffung eines einheitlichen e-Akts
BEGRÜNDUNG
Derzeit gibt es noch zahlreiche Hürden für den breitflächigen und effektiven Einsatz des elektronischen Akts (z.B. unterschiedliche Arbeitsabläufe und Prozesse von Behörden und Gerichten sowie Verwendung unterschiedlicher Software and Datenformate), von denen sich einige im Rahmen geplanter Digitalisierungsprojekte (z.B. Einführung des strukturierten Datenmanagements, einer digitalen Identität, der Nutzung neuer Technologien sowie der Vereinheitlichung von Software in der öffentlichen Verwaltung) beseitigen ließen.
Um einen modernen, einheitlichen eAkt umzusetzen, müssten beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
• Angleichung von Arbeitsabläufen und „Workflows" von Behörden und Gerichten im Straf- und Verwaltungsverfahren („Organisatorische Ebene")
• Angleichung technischer Anforderungen (inkl. Software) und Prozesse von Behörden und Gerichten im Straf- und Verwaltungsverfahren („Technische Ebene")
• Verbesserung der Archivierung und Nutzbarmachung von Daten
• Echtzeit-Synchronisierung von Daten
• Einführung des (Rechts auf) elektronischen Rechtsverkehrs im Straf- und Verwaltungsverfahren
• Einführung von digitalen Signaturen (inkl. „time-stamping") für elektronische bzw. digitale Dokumente zwecks Ordnung von e-Akten samt Zugriffsüberwachung.
Deshalb stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird ersucht, alle notwendigen Schritte zu setzen, um schnellstmöglich den einheitlichen e-Akt zu realisieren."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.