430/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.10.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Irmgard Griss, Stephanie Cox

 

 

betreffend den Ausbau des Schutzes insbesondere von Frauen vor sexuellen Belästigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen im Netz

 

Fälle der letzten Wochen haben überdeutlich gezeigt, dass derzeit bei Weitem kein ausreichender rechtlicher Schutz vor sexuellen Belästigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen im Netz besteht. In den allermeisten Fällen sind die Opfer Frauen.

 

Weder § 115 StGB. (Beleidigung) noch § 111 StGB. (Üble Nachrede) stellen derzeit ein taugliches Mittel zur Abwehr von derartigen Übergriffen dar. Beleidigungen sind nur dann verfolgbar, wenn sie öffentlich erfolgen, bei der üblen Nachrede ist es erforderlich, dass diese für eine/n Dritte/n wahrnehmbar ist.

Soweit Verwaltungsstraftatbestände existieren (z.B.: „Ehrenkränkung“: Im Wiener Landesgesetz „zum Schutz der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung“) ist die mögliche Höchststrafe gering (im konkreten Fall 210€ Geldstrafe).

 

Österreich ist außerdem durch internationale Menschenrechtsverträge verpflichtet, Frauen effektiv vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Dies verlangt sowohl die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) als auch das Europaratsabkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention. Insbesondere Art. 40 der Istanbul-Konvention verpflichtet, auf Fälle gravierender sexueller Belästigung angemessene Sanktionen vorzusehen.

 

Es muss endlich ein geeignetes rechtliches Instrumentarium geschaffen werden, um die immer mehr um sich greifenden Fälle psychischer Gewalt im Netz vor allem gegen Frauen angemessen sanktionieren zu können bzw. solche Straftaten künftig weitgehend zu verhindern. Gerade in Zeiten des digitalen Wandels braucht es einen effektiven Schutz.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird ersucht, gesetzliche Maßnahmen zum besseren Schutz insbesondere von Frauen vor sexuellen Belästigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen im Netz auszuarbeiten und so rasch wie möglich dem Nationalrat zuzuleiten. Die legistischen Maßnahmen sollen schwerpunktmäßig das Strafrecht betreffen, für gelindere Fälle wären auch Regelungen im Verwaltungstrafrecht des Bundes (zum Beispiel im EGVG) möglich, allerdings mit spürbar hohen Höchststrafen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss