446/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Kostenmonitoring an Schulen

BEGRÜNDUNG

Der Schulbesuch ist in Österreich kostenlos, trotzdem fallen Kosten für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten an. Ein einfaches Startpaket für Schulanfänger, bestehend aus Schultasche, Sportbeutel, Heften, verschiedenen Stiften, Handarbeitskoffer, Malfarben, kostet 100 bis 300 Euro. Dazu kommen noch je nach Schulstufe und Schultyp Beiträge wie Kopierkosten, Milchgeld, Abos für Jugendliteratur, Projekt- und Wandertage, Elternvereinsbeiträge und vieles mehr. Diese fallen nicht nur zu Schulbeginn an, sondern auch während des Schuljahres. Eine Schulkostenerhebung der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2016 zeigt, dass die Eltern von Schülerinnen in der Volksschule pro Schuljahr und Schulkind ca. € 855 zahlen. Die Schulkosten steigen, je länger die Schullaufbahn des Kindes dauert. In der Oberstufe des Gymnasiums fallen für ein Schuljahr Kosten in der Höhe von € 1.299 an.

Hilfsorganisationen gehen davon aus, dass die Kosten steigen und immer mehr Familien davon überfordert sind. Genaue Zahlen oder Daten, ob die Kosten steigen oder wie hoch sie derzeit sind, gibt es nicht.

Die Grundlage einer bedarfsorientierten Unterstützung für Familien, einer möglichen Reform der Schülerlnnen-Beihilfe und einer besseren Kontrolle durch Eltern bzw. Elternverbände sind konkrete Zahlen und Daten. Wir brauchen vollständige und richtige Informationen über die anfallenden Schulkosten pro Schüler pro Schulstufe.

Deshalb stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, ehestmöglich alle notwendigen Schritte zu setzen, um ein Kostenmonitoring an Schulen einzuführen, in dessen Rahmen von allen Schulen verpflichtend zu dokumentieren ist, wie hoch die tatsächlichen und notwendigen Kosten sind, die pro Schülerin und Schulstufe für Eltern anfallen, sowie die Ergebnisse dieses Monitorings jährlich zu veröffentlichen, damit auf deren Basis bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen festgesetzt werden können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.