460/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die Einführung eines Freizeitzuschlags als Kompensation für den Zwölfstundentag

Rund um das neue Arbeitszeitgesetz häufen sich derzeit die Missbrauchsfälle und es vergeht kaum ein Tag, an dem in den Medien kein neuer Fall bekannt wird und zwar quer durch alle Bundesländer. Diese ersten Erfahrungen aus der Praxis zeigen ganz klar, dass von der versprochenen „Freiwilligkeit" keine Rede mehr sein kann. Dieser Umstand wurde und wird auf einer breiten Front von ArbeitnehmervertreterInnen, der Opposition und nicht zuletzt von vielen ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmern kritisiert, trotzdem wurde das Gesetz von der Regierung umgesetzt und zeigt nun, dass die Bedenken begründet waren und das Gesetz viele Schwachstellen beinhaltet. Der 12h- Arbeitstag und die 60h-Woche sind nun in vielen Fällen Realität geworden und es wird immer klarer, dass die propagierte „Freiwilligkeit" das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht. So wird entweder schon vor der Einstellung eine - blanko - Freiwilligkeitserklärung zur Unterzeichnung vorgelegt oder man wird bei Weigerung, die entsprechenden Überstunden zu leisten, ganz einfach vor die Türe gesetzt. Wie im Falle der 56-jährigen Wiener Hilfsköchin, die als eines der ersten Opfer des neuen Arbeitszwangsgesetzes gesehen werden kann.

Doch die Stimmung im Land scheint zu kippen, wie eine aktuelle Umfrage des Market-Instituts für die Wirtschaftskammer zeigt:

Der Zwölfstundentag wird in der Umfrage von den Beschäftigten viel negativer gesehen als vor einem Jahr. Die Befragung von 1.000 Arbeitnehmern zeigt die Verunsicherung: Beurteilten im Jahr 2017 noch 58 Prozent den Zwölfstundentag positiv, so waren es im Oktober 2018 nur noch 39 Prozent, geht aus der Umfrage hervor.[1]

Da die Bundesregierung keine Anstalten macht, die Ausweitung des Arbeitszeitgesetzes zurückzunehmen, wird es nötig, Ausgleichsmechanismen im Sinne der ArbeitnehmerInnen zu implementieren.

Eine Idee dazu ist jene des Arbeiterkammer-Direktors Christoph Klein, der die Einführung eines „Freizeitzuschlags" andenkt.[2] Dieser Freizeitzuschlag soll als zusätzliche Entschädigung zum ohnehin verpflichtenden Zeit- oder Geldausgleich für Mehrarbeit dienen und damit auch eine Hürde etablieren, um sicher zu stellen, dass Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen auf den Zwölfstundentag zurückgreifen und dieser nicht zur Regel wird. Ein weiterer Vorteil wäre, dass so auch die gesundheitliche Belastung aufgrund der Mehrarbeit durch zusätzliche „Freizeitzuschläge" zumindest geringfügig abgefedert werden könnte.

Die Möglichkeiten sind vielfältig, etwa zusätzliche Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Stunde in Form von Geld- oder Zeitausgleich, beziehungsweise könnte es bei längeren Phasen der Mehrarbeit auch zusätzliche Urlaubszeiten als Ausgleich geben. Die konkrete Ausgestaltung dieses Freizeitzuschlags soll unter Einbeziehung der Sozialpartner diskutiert werden - da auf dieser Ebene die entsprechenden Experten zu finden sind, die es für eine ausgewogene Regelung braucht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf unter Einbindung der Sozialpartnerschaft zu entwickeln, der zusätzliche Freizeitzuschläge für die 11. und 12. Arbeitsstunde vorsieht. Damit soll eine wirksame Hürde gegen die willkürliche Anordnung von Mehrarbeit etabliert und eine Abfederung der gesundheitlichen Belastung durch zusätzliche Freizeit gewährleistet werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.

 



[1] https://www.derstandard.de/story/2000091422474/hartinger-klein-seit-neuem-arbeitszeitgesetz-weniger- verstoesse.

[2] https://derstandard.at/2000090626371/Was-ist-schon-freiwillig-Zwoelf-Stunden-Tag-auf-dem-Pruefstand.