470/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Steuerautonomie der Länder und Gemeinden

 

Das Subsidiaritätsprinzip ist nicht erst seit dem Schwerpunkt der Bundesregierung in aller Munde. Im föderalen Österreich gibt es in Sachen Subsidiarität besonders viel zu diskutieren. Das resultiert daraus, dass es in Österreich zwar einen Ausgabenföderalismus, aber nur sehr wenig Einnahmenföderalismus gibt. Dadurch existiert ein großes Ungleichgewicht zwischen der Ein- und Ausgabenverantwortung, was zu einem suboptimalen Anreizsystem führt.

Die Kritik an der Finanzverfassung ist ein Dauerbrenner in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion in Österreich. Zahlreiche Beiträge und Studien orten einen erheblichen Reformbedarf beim österreichischen Finanzausgleichssystem. Bereits im Jahr 2005 empfahl der Rat der Europäischen Union im Bezug auf das nationale Reformprogramm Österreichs: "Trotz dieser geringen Steuerautonomie sind die Gebietskörperschaften unterhalb der Bundesebene für verschiedene Ausgaben und Verwaltungsaufgaben zuständig. Die hohe Komplexität und die Inkongruenz zwischen Einnahmen- und Ausgabenzuständigkeit sind der Umsetzung umfassender politischer Reformen nicht förderlich."

In Theorie und Praxis gibt es zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten hinsichtlich der Aufteilung der Besteuerungskompetenzen (Gesetzgebung, Ertrag, Verwaltung) auf die Gebietskörperschaften. Es ist letztlich entscheidend, ob und inwieweit Länder und Gemeinden durch autonome abgabenpolitische Entscheidungen auf ihre Budgetmittel und Steuerbelastung in ihrer Jurisdiktion Einfluss nehmen können.

Gelebter Föderalismus bedeutet auch, dass mit einer Dezentralisierung von Staatsausgaben eine lokale Autonomie der Besteuerung bestehen soll. Dadurch entsteht auch ein fiskalischer Wettbewerb. Wirtschafts- und Föderalismusforscher_innen zeigen immer wieder auf, dass dieser Wettbewerb zu mehr Verwaltungseffizienz führen wird und mittelfristig zu mehr Wettbewerbsfähigkeit am bundesweiten Standort führt. Länder- und Gemeinden können mittel- und langfristig unterschiedlichen Strategien nachgehen. Letztlich zählt das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Ausgaben- und Einnahmenverantwortung gehören jedenfalls zusammen. Wenngleich es dafür mehrere Möglichkeiten gibt, erscheint eine Steuerautonomie am naheliegendsten. Wichtig ist jedenfalls, dass - wenn eine staatliche Ebene über Ausgaben entscheidet - auch die gleiche Stelle dafür zahlen soll, sonst kann es keine guten Ergebnisse geben.

D.h. die jeweiligen Bürger_innen und Unternehmer_innen sollen spüren, wenn eine Leistung Kosten verursacht. Und gleichermaßen sollen Bürger_innen und Unternehmen eine steuerliche Entlastung spüren, wenn in Bundesländern oder Gemeinden auf öffentliche Leistungen verzichtet und effizienter verwaltet wird.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle zuzuleiten, die folgende Ziele in der entsprechenden Abfolge verfolgt:

·        Freigabe der Zuschlagssätze der Einkommenssteuer durch Länder - Aufspaltung der ESt auf zwei Komponenten.

·        In einer Übergangsphase von 5 Jahren kann ein solidarischer Finanzausgleich eingesetzt werden, um grobe fiskalische Verwerfungen zu verhindern.

·        Nach einer Übergangsphase sollen auch Gemeinden Hebelsätze der Einkommenssteuer erhalten, die mit der Streichung der Kommunalsteuer einhergehen und damit die Lohnnebenkosten senken.

·        Die einzelnen entstehenden kumulierten Einkommenssteuertarife dürfen insgesamt nicht über den aktuellen Tarifen liegen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.