503/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 22.11.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Maria Großbauer, Dr. Walter Rosenkranz
Kolleginnen und Kollegen

betreffend einer für jeweils ein Jahr geltenden gemeinsamen Eintrittsmöglichkeit zu den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek

Österreich ist eine Nation, die sich durch ihr unverwechselbares kulturelles Erbe auszeichnet. Damit aber Kunst und Kultur nicht nur als Erbe der Vergangenheit, sondern auch als maßgeblicher Teil unserer Gesellschaft wahrgenommen werden, kommt der Arbeit der österreichischen Bundemuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek besondere Bedeutung zu.

Die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek sind acht unvergleichliche Kulturinstitutionen. In ihrer Gesamtheit vereinen sie heute eine der bedeutendsten und vielseitigsten Sammlungen der Welt. Sie sind lebendige Orte, die rund um das Jahr zahlreiche Ausstellungen und Veranstaltungen bieten. Kurzum: Die Bundesmuseen bereichern das österreichische Kulturleben! Ob Technik, Literatur, Naturwissenschaft, angewandte oder bildende Kunst – die Bundesmuseen laden zum Entdecken, Lernen und Staunen ein. Insbesondere in den vergangenen Jahren haben sich diese Institutionen daher zu wichtigen Begegnungsorten für Menschen unterschiedlicher Herkunft entwickelt.

Folglich kommt auch jenen Angeboten eine wichtige Bedeutung zu, die die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen mit Kunst und Kultur unterstützen. Mit dem freien Eintritt in die Bundemuseen und die Österreichische Nationalbibliothek für Kinder und Jugendlichen unter 19 Jahren wurde in der Vergangenheit bereits ein Schritt in diese Richtung gesetzt.

Für die Zukunft sollen aber weitere Anreize geschaffen werden, um auf das breite Angebotsspektrum aller Bundesmuseen sowie der Österreichischen Nationalbibliothek hinzuweisen und die Angebote dieser Häuser zudem einem breiteren Publikum aller Altersgruppen zugänglich zu machen. Dies ist auch als attraktives Angebot insbesondere für Familien gedacht. Diesbezügliche Zutrittsmodelle – wie etwa jenes einer in den Rahmenzielvereinbarungen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek erwähnten gemeinsamen Jahreskarte – müssen aber auf realisierbaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Institutionen und die Besucherinnen und Besucher aufbauen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der zuständige Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird ersucht, Maßnahmen hinsichtlich der Verwirklichung einer gemeinsamen Karte für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek zu setzen. Diese soll den Zugang zu diesen Institutionen zu einem attraktiven Preis ermöglichen, ohne dabei die erfolgreichen bestehenden Jahreskarten der einzelnen Institutionen zu konterkarieren. Diese neue Karte soll ein ergänzendes Angebot zu bestehenden Zutrittsmodellen und eine neue Möglichkeit für Besucherinnen und Besucher darstellen, um die vielfältigen Ausstellungen der Institutionen erleben zu können.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.