507/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 22.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Vogl, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung einer globalen Gentechnikdatenbank

Der Europäische Gerichtshof urteilte im Sommer dieses Jahres, dass die sog. „neuen Züchtungstechniken“ unter das Gentechnikregime der EU fallen.

Das EuGH-Urteil hat also im Sinne der seit 2001 bestehenden Richtlinie entschieden, dass es zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit eine Regulierung der neuen Techniken als Gentechnik braucht, um mögliche Schäden für diese abzuwenden. Es muss daher auch für die „neuen Züchtungstechniken“ im Sinne des Vorsorgeprinzips eine Prüfung der Risiken für Umwelt und Gesundheit, ein Zulassungsverfahren sowie eine Kennzeichnung als Gentechnik vorgenommen werden.

Das Urteil bringt Rechtssicherheit für die Biolandwirtschaft und es ermöglicht den Schutz der Ökosysteme und der Artenvielfalt, die immer mehr unter Druck gerät.

Durch das Zulassungsverfahren sowie die Kennzeichnungspflicht sollen auch Transparenz und echte Wahlfreiheit für KonsumentInnen und LandwirtInnen gewährleistet sein.

Da jedoch Produkte, die gentechnisch manipulierte Organismen enthalten, in den USA (und anderen Staaten) nicht zu kennzeichnen sind und es derzeit technisch nicht nachgewiesen werden kann, ob ein Organismus mit neuen Züchtungstechniken gentechnisch verändert wurde, ist es für Importeure und KonsumentInnen in der europäischen Union nicht erkennbar, ob es sich um ein in der EU kennzeichnungspflichtiges Produkt handelt.

Mit der Schaffung einer internationalen Datenbank, die die Transparenz für die interessierten Kreise - HändlerInnen und KonsumentInnen - bietet, soll erreicht werden, dass die Entscheidungsfreiheit besteht, ein Produkt zu importieren bzw. zu konsumieren.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer und internationaler Ebene, dafür einzusetzen, dass

1.   die durch neue Züchtungstechniken gentechnisch veränderten Organismen auch unter dem Catagena Protokoll als gentechnisch veränderte Organismen, dort „living modified organisms“ genannt, klassifiziert werden - die Klarheit, die durch das EuGH- Urteil vom 25. Juli 2018 geschaffen wurde, soll auch auf UN-Ebene gelten -, sowie

2.    dass eine globale Gentechnikdatenbank eingerichtet wird, in die die Unternehmen die Produkte, die bereits am Markt sind und mit Hilfe von neuen Züchtungstechniken hergestellt wurden (Saatgut, Futtermittel, Lebensmittel) eintragen, damit allen Handelspartnern bekannt ist, welches Produkt mit welcher Gentechnik-Methode verändert wurde. Mit dieser Datenbank soll einerseits gewährleistet werden, dass keine in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Produkte (auch nicht durch eine oder mehrere der so genannten „neuen Techniken“ wie CRISPR/Cas) importiert werden. Andererseits soll damit erreicht werden, dass Importeure und KonsumentInnen Produkte, die in Europa als gentechnisch verändert zu kennzeichnen wären, als solche auch erkennen können. Es muss gewährleistet werden, dass es für alle in anderen Ländern zugelassene gentechnisch veränderte Produkte, die in die EU importieren werden sollen, Nachweismethoden gibt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.