526/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 12.12.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen
Der Schwerverkehr nimmt auf Österreichs hochrangigem Straßennetz und besonders auf den Transitkorridoren beständig zu. Am deutlichsten steigt das Verkehrsaufkommen im Schwerverkehr auf den neuralgischen Nord-Süd-Verbindungen, der Tauern-, Phyrn- und Brenner-Autobahn.
Die Asfinag kann sich damit zwar über deutliche Einnahmensteigerungen freuen, gleichzeitig ist das stetig steigende Verkehrsaufkommen auch die größte Herausforderung in der Zukunft, wobei auch der Transit eine erhebliche Rolle spielt. Bundesweit entfallen mehr als 60 Prozent des Lkw- und Busverkehrs auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen.
Für die gut ausgebauten dreispurigen Streckenabschnitte ist das steigende Aufkommen noch zu bewältigen, aber im Bereich zweispurigen Ausbaus kommt es zu deutlichen Problemen beim Verkehrsfluss, nicht zuletzt durch überholende Schwerfahrzeuge. Die langen Überholmanöver blockieren vor allem auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen den nachfolgenden, schnelleren Pkw-Verkehr. Hinzu kommt auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko.
Das sieht auch der ÖAMTC so: "Die Behinderungen und Gefährdungen des Verkehrs durch Überholvorgänge mit geringer Geschwindigkeitsdifferenz sind enorm".
Im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer schlägt auch der ÖAMTC eine Ausdehnung und gezielte Anordnung von streckenbezogenen Lkw-Überholverboten vor, die man verkehrsabhängig aktivieren und über Wechselverkehrszeichen anzeigen kann.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie,
wird aufgefordert, eine Verordnung für gezielte Überholverbote
für den Schwerverkehr auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen
vorzulegen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.