528/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 12.12.2018
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend mehr Planungssicherheit beim Ausbau elementarer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Im Jahr 2007 wurde von Bund und Ländern erstmals eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abgeschlossen, die den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und die Einführung von verpflichtender früher sprachlicher Förderung, sowie die Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes festlegt. 2011 wurde diese Vereinbarung verlängert, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union zu erfüllen, wonach ein Ausbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen angestrebt wird, der besonders auf ganztägige, mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung abzielt.
Im Jahr 2014 wurde diese Vereinbarung ein weiteres Mal bis 2017 verlängert, insgesamt wurden 305 Mio. Euro vom Bund an die Länder zugeschossen. Zudem wurde das Ziel der Vereinbarung umformuliert. Anstatt nur Kinderbetreuung auszubauen, soll "elementare Kinderbildung und -betreuung" gefördert und die "Bildungs und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt" weiterentwickelt werden. Im Jahr 2017 hätte die 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes neu verhandelt und verlängert werden sollen, um eine Finanzierung zum weiteren Ausbau zu sichern, da die aktuelle Vereinbarung gemäß 15a B-VG mit Ende 2017 ausgelaufen ist.
Mit Ach und Krach ist es der damaligen zuständigen Familienministerin Sophie Karmasin gelungen, eine neuerliche 15a-Vereinbarung für die Laufzeit von einem Jahr abzuschließen, um einen Stopp des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen zu verhindern. Nachdem diese Vereinbarung mit 31.8.2018 ausgelaufen war, die Verhandlungen einer neuen sich aber verzögert haben, konnte beispielsweise die frühe sprachliche Förderung in der Steiermark ab September nicht mehr angeboten werden (Kleine Zeitung, 2.11.2018 https://www.kleinezeitung.at/meinung/5523316/Sprachfoerderung-im-Kindergarten_In-einigen-Kindergaerten-gibt-es). Wenngleich es nun gelungen ist, eine neue 15a Vereinbarung zu verhandeln, zeigt die Verspätung und Verwirrung darum einmal mehr, dass die Bund-Länder-Vereinbarungen nicht das bestmögliche Instrument für eine dauerhafte Finanzierung des Ausbaus und Erhalts von elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten ist. Echte Planungssicherheit sieht anders aus.
Die Finanzausgleichspartner Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund haben sich 2016 im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 dazu entschlossen, im Zuge eines aufgabenorientierten Finanzrahmens die Finanzierung der Elementarpädagogik treffsicherer zu gestalten und zu reformieren. Man hat sich darauf geeinigt, ein entsprechendes Konzept bis September 2017 auszuarbeiten. Damit geht man auf die schon lange erhobenen Forderungen von Expert_innen ein, die feststellen: "Das aktuelle Finanzausgleichsgesetz sieht keine gezielt aufgabenorientierte Verteilung der Ertragsanteile in Bezug auf die Kinderbetreuung vor. Ebenso fehlt ein Bezug zur Wirkungsorientierung. Eine solche verstärkte Aufgaben- bzw. Wirkungsorientierung wird jedoch von Expertinnen und Experten bereits seit längerem eingefordert und sollte in Hinblick auf die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen verstärkt diskutiert werden" (KDZ, 2015: Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der Elementarbildung. Modellentwürfe einer aufgabenorientierten Mittelverteilung für die vorschulische Kinderbetreuung, veröffentlicht am 22.10.2015).
Die Einführung eines aufgabenorientierten Finanzrahmens ermöglicht eine effizientere Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel unter Einbezug demographischer, sozioökonomischer und betriebswirtschaftlicher Indikatoren (wie beispielsweise der Bevölkerung der unter 5-Jährigen, oder der Bevölkerungsentwicklung der bis 5-Jährigen, der Anzahl von Alleinerziehenden, der Anzahl der Kinder mit Bedarf an Sprachförderung, der Schließtage und Öffnungszeiten, der Anzahl der betreuten Kinder, Betriebsausgaben oder Investitionen). Durch die Verankerung von Wirkungszielen und die Koppelung der Verwendung der Gelder an das Erreichen dieser, kann sichergestellt werden, dass jene Gemeinden, die Geld zum Erreichen eines quantifizierbaren Zieles erhalten, dieses auch zweckgebunden dafür einsetzen können.
Gemäß dem Paktum zum FAG 2017 wurde Anfang 2017 eine Arbeitsgruppe zur Konzepterstellung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs am Beispiel der Elementarpädagogik eingerichtet. Die Arbeitsgruppe blieb jedoch konkrete Ergebnisse schuldig und es finden seit längerem keine weiteren Arbeitssitzungen mehr statt. (vgl. z.B. ORF Salzburg am 8.7.2018: https://salzburg.orf.at/news/stories/2923283/). Die späte Einigung bezüglich der aktuellen 15a-Vereinbarung hat für zusätzliche Unsicherheit auf Seiten der Gemeinden und Länder geführt. Das Zentrum für Verwaltungsforschung schreibt bezugnehmend auf die Neuerungen im FAG 2017 folgendes:
"Eine grundsätzliche Aufgabenreform oder zumindest eine Diskussion zur Gesamtkonzeption der Aufgabenorientierung wurde jedenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. (...) Es wäre wichtig, den weiteren Reformpfad zu definieren. Ein umfassender Prozess berücksichtigt das Zusammenwirken verschiedener Kompetenz- und Finanzierungsverflechtungen auf allen Gebietskörperschaftsebenen. Beim Beispiel Kinderbetreuung bedeutet dies, dass insbesondere auch die Art. 15a-Vereinbarungen zum Ausbau sowie die Landesförderungen im Kinderbetreuungsbereich in den Gesamtreformprozess einzubeziehen wären. Ergebnis sollte ein Bündeln der laufenden Finanzierungsströme und ergänzende programmatischer Förderungen mit klaren Wirkungszielen sein".
Im Sinne größtmöglicher Transparenz von Finanzierungsströmen und Planungssicherheit für Gemeinden, die letztendlich für das Zurverfügungstellen von Kinderbetreuungsplätzen zuständig sind, ist daher der eingeschlagene Reformpfad fortzusetzen und darauf hinzuwirken, dass langfristig eine Finanzierung aus einer Hand umgesetzt wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung
und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen
aufgabenorientierten Finanzrahmen im Rahmen des Finanzausgleichs umzusetzen, um
eine treffsichere und wirkungsorientierte Verwendung der Gelder für den
Ausbau und den Erhalt von Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen zu
gewährleisten. Dabei sollen auch Landesförderungen und
15a-Vereinbarungen miteinbezogen werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.