539/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

Genossinnen und Genossen

 

betreffend geringe Verurteilungsraten bei Gewalt gegen Frauen

 

Der GREVIO (Basis-) Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) nimmt auf Seite 55 ff zu den Themen „Ermittlungen, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen“ Stellung. Auch der österreichische NGO-Schattenbericht für GREVIO befasst sich auf den Seiten 105 ff mit diesen Themenstellungen. Beide Berichte kommen zu folgender Schlussfolgerung:

Obwohl das österreichische Strafgesetzbuch die Kriminalisierung von praktisch allen Gewalttaten gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorsieht, die in der Istanbul-Konvention enthalten sind, gibt es in der Praxis sehr geringe Verurteilungsraten. Ein Hauptgrund dafür ist das Fehlen eines geschlechtsspezifischen Verständnisses von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und damit verbunden ein Mangel an diesbezüglicher Sensibilisierung in der Ausbildung aller relevanter Berufsgruppen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Frauen, Familien und Jugend und der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden aufgefordert, sich für die Erstellung klarer und verbindlicher Richtlinien über die Behandlung von Fällen von Gewalt an Frauen sowie Investitionen in angemessene und verpflichtende Ausbildungen für relevante Berufsgruppen, zum Beispiel RichterInnen, StaatsanwältInnen etc. einzusetzen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.