544/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Prävention, Schutz und Strafverfolgung in Bezug auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen

 

Der GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht stellt in Kapitel I.B.9 fest:

 

„In den letzten Jahren, und insbesondere als die Istanbul-Konvention in Österreich in Kraft trat, wurden zahlreiche Rechtsvorschriften geändert, um weitere Formen von Gewalt gegen Frauen, die über häusliche Gewalt hinausgehen, zu berücksichtigen. Dabei handelte es sich vor allem um Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung sowie sexuelle Gewalt und Vergewaltigung. GREVIO erkennt zufrieden die Bemühungen der österreichischen Regierung an, das Strafrecht in Einklang mit der Konvention zu bringen, hält gleichzeitig aber fest, dass diese und andere in der Konvention definierten Formen von Gewalt, mit Ausnahme der häuslichen Gewalt, auf politischer und rechtlicher Ebene offenbar nicht dasselbe Ausmaß an Aufmerksamkeit erhalten.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird im Sinne der Empfehlung des Absatzes 10 des GREVIO-Berichts dringend aufgefordert, umfassende politische Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Strafverfolgung in Bezug auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen, insbesondere im Hinblick auf weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat, umzusetzen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.