569/A XXVI. GP

Eingebracht am 29.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

gemäß §99 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates

der Abgeordneten Zanger, Singer Kolleginnen und Kollegen

auf Durchführung einer Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG- NR

Die gefertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG-NR die Durchführung einer gesonderten Gebarungsprüfung der Burgtheater GmbH sowie die damit verbundenen Aufgaben der Kontrolle durch die Bundestheater Holding GmbH durch den Rechnungshof seit dem Zeitpunkt der Ausgliederung bzw. der Gründung im Jahr 1999 bis zum Geschäftsjahr 2008/2009.

Begründung

Der Rechnungshof überprüfte in seinem Bericht Bund 2016/6 die Gebarung der Burgtheater GmbH sowie die damit verbundenen Aufgaben der Kontrolle durch die Bundestheater­Holding GmbH.

Diese Überprüfung der geschäftlichen Gebarung der Burgtheater GmbH sowie die damit verbundenen Aufgaben der Kontrolle durch die Bundestheater-Holding GmbH war auf den Zeitraum ab dem Geschäftsjahr 2008/2009 eingeschränkt. Der Rechnungshof beschäftigte sich dabei vor allem mit folgenden Fragestellungen:

1.       Haben Bilanzerstellung und Darstellung der Liquidität des Hauses den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Geschäftsgebarung entsprochen und wurde dadurch die reale wirtschaftliche Lage der Burgtheater GmbH abgebildet?

2.       Entsprach die Wahrnehmung der Betriebsführung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Geschäftsgebarung?

3.       Sind Mittelentnahmen und Einzahlungen durch entsprechende Einzelbelege nachvollziehbar?

4.       Entspricht die anhand von Belegen dargestellte Lage den tatsächlich erbrachten Leistungen?

5.       Erfolgten die Inanspruchnahme von Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen auf Basis von nachvollziehbaren Vertragsgrundlagen?

6.       Entsprechen Personalpolitik und Führungsstruktur der Burgtheater GmbH den Anforderungen einer gemäß den gesetzlichen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Rechtmäßigkeit agierenden, vollrechtsfähigen Institution?

7.      Haben die Bundestheater-Holding GmbH und die Burgtheater GmbH hinsichtlich der wirtschaftlichen Gebarung ihre im

Bundestheaterorganisationsgesetz festgelegte Zweckbestimmung erfüllt?

8.       Haben die Burgtheater GmbH und die Bundestheater-Holding GmbH ihre fachlichen und personellen Kompetenzen hinsichtlich der Überprüfung der wirtschaftlichen Gebarung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen genutzt?

9.       Ist der Burgtheater GmbH durch eine etwaige der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Rechtmäßigkeit zuwiderlaufende Geschäftsgebarung und/oder etwaige mangelnde Wahrnehmung der Kontrolle durch die Bundestheater-Holding GmbH Schaden entstanden?

Der RH überprüfte von September 2014 bis August 2015 die Gebarung der Burgtheater GmbH.

Bereits im Rahmen der Diskussion des Berichts des Rechnungshofes „Burgtheater GmbH" im Plenum des Nationalrates am 9. November 2016 wurden relevante Punkte angesprochen, die Verdachtsmomente erwecken, dass auch in der Zeit vor dem Geschäftsjahr 2008/2009 deutliche Ungereimtheiten im wirtschaftlichen Bereich des Burgtheaters aufgetreten seien.

In den vergangenen Wochen sind diese Fragestellungen erneut in den Medien umfangreich diskutiert worden. Neben bereits bekannten Anschuldigungen, sind auch neue Vorwürfe an die Öffentlichkeit gekommen - diese finden sich etwa auch in der Online-Berichterstattung der Plattform „addendum.org" wieder.

(„Burgtheater: Alle Ermittlungen gegen Hartmann eingestellt - Ex-Geschäftsführerin angeklagt", Die Presse, 5.11.2018, URL: https://diepresse.com/home/kultur/news/5524776/Burgtheater_Alle-Ermittlungen-gegen- Hartmann-eingestellt-)

(„Burgtheater-Skandal, 1. Akt", addendum.org, 17.11.2018, URL:

https://www.addendum.org/burgtheater/bilanz/).

Auch die Österreichische Presseagentur (APA) veröffentlichte in den letzten Wochen weitere Meldungen dazu:

Burgtheater: Hartmann kritisiert "Wegschauen der Politik"

APA0106 2018-11-12/09:55

Utl.: Ex-Burgtheaterdirektor verweist in "Addendum "-Interview auf Missstände vor seiner Bestellung =

Wien (APA) - Nach dem (...) Vergleich zwischen dem Burgtheater und Ex-Direktor Matthias Hartmann weist dieser nun (...) dem früheren Geschäftsführer und späteren Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) sowie der Kulturpolitik Schuld zu. "Der Skandal des Burgtheaters beginnt mit der Ausgründung", so Hartmann.

Dabei seien im Jahr 1999 "ganz erhebliche Fehler gemacht" worden. Man habe bald feststellen müssen "dass die Mitte'- mit denen diese GmbHs bestückt wurden, nicht ausreichen, um den Betrieb zu leisten. Und dann wurde getrickst." So seien unter Geschäftsführer Drozda und dessen Nachfolgerin Silvia Stantejsky Bilanzen bereits vor Hartmanns Bestellung zum künstlerischen Direktor gefälscht worden. (...)

"Ich habe den Eindruck, dass dieses Wegschauen auf allen Seiten etwas politisch Opportunes und Bequemes war, und möglicherweise bis in die Holding hineingeht", so Hartmann (...)

Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) "wollte als erste große Entscheidung seines ministerialen Daseins diese Personalie machen und war sich durch die Reibungen, die am Burgtheater entstanden waren, auch einig, dass er damit ganz gut durchkommt". Dabei hätte Ostermayer laut Hartmann die Möglichkeit gehabt, zu wissen, dass die Missstände bereits vor Hartmanns Antritt da gewesen seien. "Es steht die Vermutung für mich im Raum, ob er, der ein strammer Parteisoldat war und die SPÖ im starken Griff führte, für seinen Kanzler Faymann nicht damals alle Hände voll zu tun hatte, die Versäumnisse der Vergangenheit auf diesem Wege auszugleichen."

Burgtheater 2 - Drozda weist Hartmann-Anschuldigungen zurück

APA0338 2018-11-12/14:41

Utl.: Früherer Burgtheater-Geschäftsführer spricht von "tatsachenwidrigen und rufschädigenden Behauptungen" =

Wien (APA) - Die Kritik von Ex-Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann am früheren Burg-Geschäftsführer Thomas Drozda weist dieser Montagnachmittag "deutlich zurück". In einer schriftlichen Stellungnahme spricht der SPÖ-Bundesgeschäftsführer (...) "tatsachenwidrigen und rufschädigen Behauptungen". Er behalte sich daher medien- und zivilrechtliche Schritte vor.

Eine von Hartmann in den Raum gestellte Bilanzfälschung während seiner Zeit am Burgtheater sei bereits Gegenstand einer anonymen Anzeige gewesen, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden allerdings eingestellt, so Drozda. (...)

Burgtheater - Hartmann-Anwalt beharrt auf Vorwürfen gegen Drozda

APA0261 2018-11-14/12:15

Utl.: Vogl: Rechnungshof "bekam natürlich nur die falschen Bilanzen zu sehen" =

Wien (APA) - Das Geplänkel in der Causa Burgtheater geht weiter: Zwei Tage nachdem Ex-Geschäftsführer Thomas Drozda Vorwürfe des früheren Direktors Matthias Hartmann zurückgewiesen hat, zeigt sich Hartmann-Anwalt Peter Vogl in einem Statement "überrascht, dass Herr Drozda meinem Mandanten vorwirft, er stelle (...) tatsachenwidrige Behauptungen auf''. Die Aussagen Hartmann seien "alle korrekt" gewesen.

"Durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist die kaufmännische Gebarung der Burgtheater GmbH detailliert durchleuchtet worden. Und dabei hat sich gezeigt, dass Bilanzen, die Herr Drozda als kaufmönnischer Geschäftsführer unterschrieben hat, bereits deshalb falsch waren, weil in seiner Ära Steuern in Millionenhöhe hinterzogen wurden. Und hinterzogene Abgaben fehlen natürlich in jeder Bilanz", so Vogl. "Die Offenlegung der Abgabenhinterziehung in der Burg unter Drozda hätte bereits unter seiner kaufmännischen Geschäftsführung für Millionenverluste gesorgt. Deshalb gab es auch bei seinem Abgang natürlich kein

Eigenkapital in der Höhe von 15 Mio. wie Herr Drozda behauptet. Wenn sich Herr Drozda auf den Rechnungshof beruft: Der bekam natürlich nur die falschen Bilanzen zu sehen. Und der Rechnungshof hat auch nicht geprüft, ob Steuern hinterzogen werden oder die Burg-Bilanzen stimmen." (...)

Da die geschäftliche Gebarung der Burgtheater GmbH sowie die damit verbundenen Aufgaben der Kontrolle durch die Bundestheater-Holding GmbH vor den Geschäftsjahren 2008/2009 nicht Teil des Prüfungsersuchens waren und daher nicht im Detail untersucht wurden, ist bislang keine gesamthafte Betrachtung der Causa möglich. Im Sinne einer möglichst vollständigen und umfassenden Aufklärung soll daher bei der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG-NR der Zeitraum seit der Ausgliederung bzw. Gründung der Gesellschaften bis zum bereits geprüften Zeitraum ab dem Geschäftsjahr 2008/2009 untersucht werden.

Dabei sollen unter Bedachtnahme auf die jüngst erhobenen Vorwürfe die gleichen Fragen beantwortet werden und somit die vorhandene Aufklärungslücke geschlossen werden.

 

 

 

1.

Wolfgang Zanger

2.

Johann Singer

3.

Dr. Walter Rosenkranz

4.

Maria Großbauer

5.

Christian Hafenecker, MA

6.

Tanja Graf

7.

Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S

8.

Andreas Ottenschläger

9.

Carmen Schimanek

10.

Norbert Sieber

11.

MMMag. Dr. Axel Kassegger

12.

Mag. Michaela Steinacker

13.

Christian Lausch

14.

Mag. Josef Lettenbichler

15.

Dr. Dagmar Belakowitsch

16.

Dipl.-Ing. Alois Rosenberger

17.

Mag. Philipp Schrangl

18.

Eva-Maria Himmelbauer, BSc

19.

Peter Wurm

20.

Franz Hörl