573/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Lindner, Dr. Jarolim
Genossinnen und Genossen
betreffend „Schikane beenden, VfGH-Urteil umsetzen, Ehe für Alle endlich ermöglichen!“

 

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Dezember 2017 stehen die Rechtsinstitute der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft seit 1.1.2019 endlich allen Paaren in Österreich, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, offen.

Um die „Öffnung“ von Ehe und Partnerschaft im Sinne aller Betroffenen unkompliziert und reibungslos zu gestalten hatte das Bundesministerium für Inneres mehr als ein Jahr Zeit, um den Standesämtern Richtlinien für die Abwicklung und entsprechende Durchführungsbestimmungen zur Verfügung zu stellen.

Das lange Ausbleiben dieser Maßnahmen sowie die aktuellen Mitteilungen des BMI in den vergangenen Wochen haben vielerorts zu skurrilen Grenzfällen und zu einer unnötigen Mehrarbeit für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie einer erzwungenen Schikane der Betroffenen geführt – einheitliche Durchführungsbestimmungen und gesetzliche Klarstellungen des Bundes sind daher dringend notwendig.

Insbesondere in Fragen der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, die vor dem 1.1.2019 im Ausland geschlossen wurden, und der Anerkennung gleichgeschlechtlicher binationaler Ebenen hat das zuständige Ministerium endlich für Rechtssicherheit für die betroffenen Paare zu sorgen. Die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses, ist in einem Rechtstaat, wie es Österreich trotz kürzlich geäußerter Zweifel ist, nicht optional. Es ist umzusetzen, und zwar ohne Einschränkungen.

Eine entsprechende Durchführungsverordnung des BMI muss nach Jahren der Diskussion endlich Rechtssicherheit im Sinne der Betroffenen schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, unverzüglich eine neue Durchführungsverordnung zur Eheschließung für die Standesämter zu erlassen, die das VfGH-Erkenntnis G 258/2017 ua vollumfänglich durchsetzt, keine zusätzliche Belastung der Verwaltung erzeugt und bereits geschlossene Ehen auch als solche anerkennt sowie Personen, deren Heimatland keine gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt, sich zu verehelichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Innere Angelegenheiten