589/A XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG), geändert wird, womit dem Nationalrat sowie dem Bundesrat ein jährlicher Trinkwasserbericht vorzulegen ist

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird wie folgt geändert:

 

 

 

§ 44 Abs. 1 lautet:

 

(1) „§ 44. (1) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher dem Nationalrat sowie dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers vorzulegen. Jeder Bericht umfasst jedenfalls die neun Berichte der Landeshauptleute gemäß Absatz 2 und zumindest die Versorgungsanlagen, aus denen mehr als 1 000 m3 pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als

5 000 Personen versorgt werden.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss

 

 

Begründung:

 

 

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Daher ist die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser besonders wichtig.

 

Die Information der Öffentlichkeit über den Zustand des Trinkwassers ist essentiell, weshalb in das Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG) die Vorgabe an die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister aufgenommen werden soll, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat einen jährlichen Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch vorgesehenen Wassers vorzulegen, der jedenfalls die vollständigen Berichte der Landeshauptleute und zumindest die Versorgungsanlagen, aus denen mehr als 1 000 m3 pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als 5 000 Personen versorgt werden, enthalten soll.