601/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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Entschliessungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ExpertInnengremium zur bundesweiten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinderrechte-Board ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes Beratungsgremium, das seit 2012 als permanenter Koordinationsmechanismus zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention arbeitet. In seiner letzten Sitzung im Bundeskanzleramt am 14. Dezember 2018 beschloss dieses ExpertInnengremium, dass ergänzend zum geplanten Regelungsbereich der 15a-Vereinbarung zur Kinder- und Jugendhilfe ein Fachbeirat zur bundesweiten Evaluierung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene einzusetzen ist. Dieses in der 15a-Vereinbarung genannte Ziel der laufenden Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne hoher einheitlicher Standards, kann nur durch eine definierte Zuständigkeit erreicht werden. Diese Aufgabe der Eigeninitiative eines Bundeslandes zu überlassen, wird nicht das gewünschte Ergebnis bringen. Insofern ist der Bund als zehnter Vertragspartner aufgefordert, entsprechende Strukturen zu etablieren.

 

Dieser Fachbereich soll wie folgt zusammengesetzt sein: je zwei Personen aus der ARGE Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendanwaltschaften, der Volksanwaltschaft, dem Kinderrechte-Board, „care leavers“, Vertreter bzw. Vertreterinnen von Trägerorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe und der wissenschaftlichen fachspezifischen Forschung.

 

Im Sinne der besten Versorgung für Kinder- und Jugendliche - in diesen oftmals physisch und psychisch belastenden Situationen - ist eine kontinuierliche Evaluierung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in ganz Österreich ein wichtiger und dringend erforderlicher Schritt. Ohne diese Weiterentwicklung und eine heterogene Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe je nach Bundesland ist eine starke Verletzung der UN-Kinderrechte zu befürchten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird ersucht, möglichst rasch ein Fachgremium, in der vom Kinderrechte-Board vorgeschlagenen Zusammensetzung, zur Weiterentwicklung und kontinuierlichen Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich in ihrem Ministerium einzurichten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.