615/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
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Entschließungsantrag

§ 26 iVm § 21 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Servicepauschalen in Telekommunikationsverträgen

In vielen Verträgen über Telefon-, Internet- und/oder TV-Diensten findet man „Servicepauschalen“, auch „SIM-Pauschalen“ oder ähnlich genannt.

Diese Pauschalen sind regelmäßig – meist jährlich - verrechnete fixe Beträge, die zusätzlich zu den Grundentgelten und anderen Gebühren anfallen. Faktisch handelt es sich dabei somit um nichts Anderes als Grundentgelt, auch wenn manche Betreiber die Gebühren mit bestimmten Service-Leistungen rechtfertigen. Die Betreiber haben die Pauschalen immer wieder angehoben. Sie machen mittlerweile bereits bis zu 22 Euro pro Jahr aus.

 

Selbstverständlich könnten Servicepauschalen – als regelmäßig wiederkehrende Kosten – auch zum Grundentgelt gerechnet und mit diesem verrechnet werden. Weil sich potenzielle KundInnen aber stark am Grundentgelt orientieren, wollen Betreiber das vermeiden. Den KonsumentInnen sind die Mehrkosten durch Servicepauschalen oft nicht bewusst. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil manche Betreiber Servicepauschalen im „Kleingedruckten“ platzieren, während Grundentgelte auffällig beworben werden.

 

Servicepauschalen führen dazu, dass KonsumentenInnen das Vergleichen von Tarifen und damit eine rationale Entscheidung erschwert wird. Daraus folgt einerseits ein Nachteil für die KundenInnen und andererseits ein Nicht-Funktionieren des Marktes.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, wirkungsvolle gesetzliche Regelungen als Ministerialentwurf in Begutachtung zu schicken, wonach Telekommunikationsanbieter beim „Grundentgelt“ stets alle festen, regelmäßig wiederkehrenden Entgelte mit zu berücksichtigen haben, damit im Ergebnis immer die effektive monatliche Belastung für die KundenInnen ausgewiesen wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.