624/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Einwallner, Unterrainer

Genossinnen und Genossen

betreffend „Umsetzung der Empfehlung der Volksanwaltschaft für AirBnB-Vermietungen“

Die Volksanwaltschaft legt als unabhängiges Organ der Republik Österreich, das zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und zur Wahrung menschenrechtlicher Standards eingerichtet wurde, jährlich Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat. In diesen Berichten gibt die Volksanwaltschaft auch legislative Empfehlungen ab, wenn sie es für Notwendig erachtet.

In ihrem Bericht zur öffentlichen Verwaltung 2017 greift die Volksanwaltschaft unter anderem die Schwierigkeiten bei der Einordnung von Privatzimmervermietungen auf, die sich rund um die Plattform Airbnb ergeben.

Konkret seien die privaten Anbieterinnen und Anbieter völlig im Unklaren darüber, dass eine rechtsrichtige Zuordnung ihrer Tätigkeit von vielen einzelnen Faktoren abhängt.

Auf der anderen Seite müsse die Vollziehung einen hohen Ermittlungsaufwand leisten, um eine gesetzeskonforme Einordnung der Tätigkeit als Privatzimmervermietung, als bloße Raumvermietung oder als gewerbliche Beherbergung von Gästen jeweils korrekt vornehmen zu können, da dafür in jedem Einzelfall umfangreiche Erhebungen und Feststellungen notwendig wären. Schwierigkeiten ergäben sich schon bei der rechtlichen Grenzziehung zwischen einer „bloßen Zurverfügungstellung von Wohnräumen“ und einer dem Gastgewerbe vorbehaltenen „Gästebeherbergung". Die notwendige Einzelfallklärung erfordere einen sehr hohen Aufwand und Ressourceneinsatz der Vollziehung.

Eine Entlastung der Verwaltung kann aus Sicht der Volksanwaltschaft nur der Gesetzgeber mit der Schaffung von klareren Vorgaben herbeiführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf zu übermitteln, der klarere Vorgaben für die Einordnung einer Tätigkeit als Privatzimmervermietung, als bloße Raumvermietung oder als gewerbliche Beherbergung von Gästen schafft und somit Rechtssicherheit für Behörden, KonsumentInnen und VermieterInnen herstellt."

Zuweisungsvorschlag: Tourismusausschuss