636/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 27.02.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Strategie zur Umsetzung der Frontex-Aufstockung
Die Europäische Kommission legte im September 2018 einen Legislativvorschlag für eine Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache vor.
Durch die Stärkung und Weiterentwicklung der Europäischen Grenz- und Küstenwache sollen die europäischen Außengrenzen wirksam geschützt, Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen verbessert und ein hohes Maß an Sicherheit in der Union gewährleistet werden. Deshalb soll die Europäische Grenz- und Küstenwache die dafür erforderlichen operativen Kapazitäten und Befugnisse verliehen bekommen.
Die Vorschläge der Kommission betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
· Neue ständige Reserve mit 10.000 Einsatzkräften, welche über mehr Aufgaben und Befugnisse verfügen;
· Erweitertes Mandat bei Rückkehr-/Rückführungsmaßnahmen, durch welches die Agentur unter anderem in der Lage sein soll, die Mitgliedstaaten bei der Rückführung z.B. durch Unterstützung bei der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen, der Vorbereitung von Rückkehrentscheidungen, der Beschaffung von Reisedokumenten und der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen wirksam zu unterstützen;
· Verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten, indem die Agentur unter neuem Mandat gemeinsame Maßnahmen einleiten und Bedienstete in Drittstaaten entsenden kann, um das Grenzmanagement und die Migrationssteuerung sowie Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen zu unterstützen;
· Bessere Lageerkennung und Reaktionsfähigkeit durch die Integration des Europäischen Grenzüberwachungssystems in die Europäische Grenz- und Küstenwache, welches eine gemeinsame Risikoanalyse sowie einen Reaktionsmechanismus auf lokaler, regionaler, nationaler oder EU-Ebene ermöglicht.
EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hatte für einen Ausbau auf 10.000 Grenzschützer_innen ein Budget von etwa 33 Milliarden Euro veranschlagt, allerdings für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Diese Mittel müssten nun deutlich schneller bereitgestellt werden, als ursprünglich geplant, da die Mitgliedstaaten beschlossen haben, Frontex bereits vor dem nächsten Finanzrahmen zu stärken.
Frontex-Chef Fabrice Leggeri warnte bereits Mitte 2017 davor, dass das Rekrutierungsproblem die größte Herausforderung sei, vor der die Grenzschutzagentur heute stehe. Er wies darauf hin, dass weitere Mittel für Frontex nicht nur in die Zahl der Grenzschützer_innen investiert werden dürfe, sondern auch die Gehälter der Grenzschützer_innen erhöht werden müssten, damit man ausreichend rekrutieren kann.
Der österreichische Innenminister verkündete Ende 2018, dass er die Aufstockung von Frontex, wie von der Kommission geplant und von der Bundesregierung als eigene Forderung verkauft, für "nicht machbar" halte. Im Ausschuss für Inneres im Februar 2019 bekundete der Innenminister zwar wieder seine Unterstützung für die Aufstockung, wies aber darauf hin, dass man Polizist_innen "nicht im Supermarkt kaufen" könne, was auch niemand angenommen hatte. Vielmehr würde man annehmen, dass, wenn die Bundesregierung eine Aufstockung von Frontex ankündigt, dies auch mit einem Plan hinterlegt ist, wie man die zusätzlichen Sicherheitskräfte im vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung stellen kann.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung bei Debatten um den kostspieligen Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der österreichischen Staatsgrenze immer wieder darauf, dass dieser nötig sei, solange der Außengrenzschutz nicht funktioniere.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat
ehestmöglich einen genauen Plan dazu vorzulegen, wie die
österreichische Quote an zusätzlich zu Frontex beizutragenden
Polizeikräften zu erreichen ist. Dieser Plan soll eine genaue
Aufschlüsselung dazu enthalten, wie und in welchem Zeitraum wie viele
Polizist_innen rekrutiert und ausgebildet werden sollen, um die Vorgaben der
Kommission rechtzeitig zu erreichen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.