643/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 27.02.2019
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon‚ MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen
betreffend Drittmitteltransparenz an Hochschulen
Die Drittmittelfinanzierung österreichischer Hochschulen betrug im Jahr 2017 673,19 Mio. €. Erfreulicherweise ist hier ein deutlicher Aufwärtstrend zu bemerken, jedoch liegt dieser Anteil noch weit hinter Ländern wie der Schweiz oder Schweden. Drittmittelfinanzierung stellt dort einen wesentlichen Anteil dar, um die Wettbewerbsfähigkeit und den Forschungsoutput der Universitäten zu erhöhen. Das verlangt aber auch Transparenz bezüglich der Herkunft der Drittmittel. Das schafft das nötige Vertrauen.
Transparency Österreich wollte in einer Studie ermitteln, wie viel die Universitäten aus welchen Quellen einwerben, wie sie mit Interessenkonflikten und möglichen Unvereinbarkeiten umgehen. Aus den Ergebnissen sollte eine Datenbank entstehen. Das ist gescheitert, denn nur 15 Hochschulen haben den zugrundeliegenden Fragebogen ausgefüllt.
Seitens der Universitätenkonferenz wurde das so kommentiert: „Man hat überhaupt nichts gegen eine Studie über Transparenz, die Frage ist nur, wer führt sie durch und in welchem Auftrag. Wenn, dann sollte der Auftrag aus unserer Sicht aus einem öffentlichen Bereich stammen.“
In der Schweiz haben diese Debatten dazu geführt, dass die Hochschulen hier deutlich transparenter agieren. Hier wird nicht nur die Mittelherkunft offengelegt, sondern auch die Verflechtungen des Universitätspersonals mit Wirtschaft. Auf der Website der Universität Zürich etwa ist ein Register mit den Namen aller derzeit 705 Professorinnen und Professoren, deren Namen man anklicken und sehen kann, welche Zusatzfunktionen eine Person hat. Was in der Schweiz als "Interessensbindung" bezeichnet wird, wird hier auch positiv gesehen. Die Schweizer Hochschulen sind natürlich auch verflochten mit Unternehmen, aber das wird als Teil ihrer Selbstwahrnehmung positiv dargestellt. Damit ist auch weitgehende Transparenz selbstverständlich.
Das klare Bekenntnis zu weiterer Erhöhung des Drittmittelanteils an österreichischen Hochschulen erfordert auch hier ein klares Bekenntnis zu mehr Transparenz.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, in der nächsten Novelle des Universitätsgesetzes die verpflichtende Transparenz der Herkunft von Drittmitteln, die Offenlegung von Zusatzfunktionen von Lehrenden und Forschenden, sowie die Offenlegung externer Finanzierung von Instituten, Departments und Stiftungsprofessuren klar zu regeln."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.