657/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox,

Kolleginnen und Kollegen, betreffend

stärkere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Schulen der Sekundarstufe I, um Angebote der Ferienbetreuung auszubauen und weiterzuentwickeln

BEGRÜNDUNG

Im Laufe eines Schuljahres haben Kinder 13-14 Wochen Ferien. Berufstätige Erwachsene haben meist aber nur 5 Wochen Urlaub. Oft stehen Eltern in den Schulferien vor der großen Frage: „Wer betreut die Kinder?“.

Auch der Rechnungshof hat im Jänner 2018 im Bericht über die Tagesbetreuung von SchülerInnen festgestellt: „Im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie war die nicht garantierte Ferienbetreuung als ein essenzielles Problemfeld der schulischen Tages­betreuung anzusehen."[1] Er empfiehlt der Bundesregierung, „Lösungsmöglichkeiten für die Ferienbetreuung auszuarbeiten“.[2]

Gerade angesichts der neuen Arbeitszeitregelung und der Veränderungen in der Berufswelt ist der Ausbau der Ferienbetreuung dringend notwendig. Während es im Volksschulbereich schon eine Reihe von Angeboten gibt, welche insbesondere von Horten zur Verfügung gestellt werden, gibt es im Bereich der Sekundarstufe I noch kaum ein Angebot.

Beim Ausbau der Ferienbetreuung ist besonders darauf zu achten, dass diese auch leistbar ist für die Eltern. Ein flächendeckendes Angebot in ganz Österreich muss unser Ziel sein.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss man in einem ersten Schritt sinnvolle Synergien nutzen. Eine dieser Synergien ist die enge Zusammenarbeit mit den Universitäten und pädagogi­schen Hochschulen. Diese Maßnahme soll den Studierenden der LehrerInnenbildung mehr Möglichkeiten bieten, Praxiserfahrungen mit SchülerInnen sammeln zu können. Denn nicht oft führt das mangelnde Angebot an Schulpraxis auch zu einer Studienverzögerung, da Pflichtlehrveranstaltungen nicht gleichzeitig besucht werden können. Eine Win-Win- Situation könnte erreicht werden, indem man den Studierenden durch ein Praxis-Seminar in den (Sommer-)Ferien, das ihnen im Rahmen ihres Studiums auch als Schulpraxis angerechnet wird, die Möglichkeit gibt, in der Ferienbetreuung von SchülerInnen tätig zu sein.

Der sinnvolle Einsatz dieser Studierenden ist dabei besonders wichtig. Sie sollen eine gute Vorbereitung, begleitende Unterstützung und Nachbereitung haben. Sie sollen natürlich nicht die Rolle von Freizeitpädagoglnnen übernehmen, sondern die individuelle Förderung der einzelnen SchülerInnen soll im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen. Mögliche Aufgabenbereiche der Studierenden wären beispielsweise, individuelle Lernpläne für die Ferien mit den SchülerInnen zu entwickeln, Hilfestellungen bei den von der Schule mitgegebenen Ferien-Übungen zu leisten oder Übungen durchzuführen, um die generelle Lernmotivation zu erhöhen. Projektorientiertes Lernen soll dabei im Mittelpunkt stehen. In der Theorie erlernte Methoden können ausprobiert werden, und man kann auch schon in einer frühen Phase des Studiums herausfinden, ob der eingeschlagene Berufsweg den eigenen Fähigkeiten entspricht und in welchen Bereichen noch Lernpotential herrscht.

Die Praxis-Zeit in der Ferienbetreuung soll dann entsprechend mit ECTS-Punkten für das Studium bzw. die Schulpraxis anrechenbar sein, also nicht zusätzlich erfolgen. Wie die Ausgestaltung dieses Lehrveranstaltungsangebots konkret aussehen wird, muss in Kooperation mit den Hochschulen und PHs festgelegt werden. Dazu sollte vom zuständigen Ministerium auch ein Konzept zur finanziellen Aufwandsentschädigung für die Lehramtsstudierenden vorgelegt werden. Für Lehramtsstudierende gab es mit dem Unterrichtspraktikum bereits eine finanzielle Entschädigung, dieses wurde jedoch abgeschafft. Die Praxis-Zeit in der Ferienbetreuung könnte auch in die Leistungsverein­barungen mit den Universitäten aufgenommen werden.

Der vorliegende Vorschlag kann natürlich nicht die einzige Lösung für die kaum vorhandene Ferienbetreuung in der Sekundarstufe I sein, aber er kann einen Beitrag zu Verbesserungen in diesem Bereich leisten und gleichzeitig auch das Problem der mangelnden Praxiserfahrung der Lehramts-Studierenden verringern.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, einen Vorschlag für die Kooperation zwischen den Universitäten und pädagogischen Hochschulen und den Schulen bzgl. der Ferienbetreuung für die Sekundarstufe I vorzulegen, und Maßnahmen vorzuschlagen, um die Ferienbetreuung quantitativ und qualitativ auszubauen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.



[1]

http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2018/berichte/berichte/Tagesbetreuung_Schuelerinnen.pdf S. 13.

[2] Ebd. S. 60.