658/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Daniela Holzinger-Vogtenhuber,

Freundinnen und Freunde

betreffend Befragung von österreichischen Beschäftigten

BEGRÜNDUNG

Der Standard vom 22.02.2019[1] berichtet, dass das Sozialministerium heikle Fragen aus dem Mikrozensus der Statistik Austria zur Arbeitszeitorganisation und -gestaltung 2019 streichen ließ. In den Fragen ging es um die vertraglichen Arbeitszeit- und Überstundenregelungen österreichischer Beschäftigter sowie deren Zufriedenheit mit diesen.

Das Sozialministerium begründete die Streichung der Fragen auf Rückfrage damit, dass es sich bei den Antworten bloß um Meinungen gehandelt hätte. Eine durchaus besorgniserregende Begründung, denn gerade wenn es um die Zufriedenheit mit Arbeitsbedingungen geht, sind es die Meinungen der Beschäftigten, die einer demokratischen Regierung wichtig sein sollten. Die Vorgehensweise des Sozialministeriums scheint somit nahtlos an den Beschluss des neuen Arbeitszeitgesetzes anzuknüpfen, welcher gegen anhaltende Proteste von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gefasst wurde und zu welchem auch eine entsprechende Einbindung der Bevölkerung abgelehnt wurde.[2]

Außerdem führt das Sozialministerium an, die Fragen zugunsten einer sparsamen Mittelverwendung gestrichen zu haben. Tatsächlich hätte sich der Mehraufwand aber auf nur etwa 40.000 Euro belaufen. Zumindest 40.000 Euro sollten einem Ministerium die Meinungen der österreichischen Beschäftigten doch wert sein, insbesondere ein halbes Jahr nach Einführung eines umstrittenen Arbeitszeitgesetzes, das auch ohne Betriebsvereinbarung und vorbei an der Arbeitsmedizin einen 12-Stunden-Tag und eine 60- Stunden-Woche gestattet.

Doch mit dieser Entscheidung wird nicht nur den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Abfuhr erteilt. Auch für die Wissenschaften ist die Streichung der Fragen ein herber Schlag. Der Mikrozensus bietet eine einmalige, ausreichend große und stark repräsentative Datengrundlage. Dass die Sozialministerin so leichtfertig auf so zentrale Fragen verzichtet, wird daher auch in der Sozial- und Politikwissenschaft massiv kritisiert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, soll sicherstellen, dass die vom Sozialministerium initiierte Streichung von ursprünglich geplanten Fragen zu vertraglichen Arbeitszeit- und Überstundenregelungen sowie der Zufriedenheit der Beschäftigten im Mikrozensus 2019 zurückgenommen wird.“

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1]  https://derstandard.at/2000098395059/Sozialministerium-strich-heikle-Fragen-zu-Ueberstunden?fbclid=IwAR1f6R51vBjdhamRPjHieVSNZsXkhqk3q57pK0-aS23Ohl8n3Yp1tTe590Y .

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/UEA/UEA_00074/index.shtml .