676/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend

Welterbe im Flächenwidmungsplan der Stadt Wien

BEGRÜNDUNG

Am 18.3. hat Kulturminister Blümel in einer Pressekonferenz mit Vizekanzler Strache die Ergebnisse aus dem Prüfbericht von ICOMOS verkündet. Auf Basis dieser Prüfung haben die Regierungsvertreter festgehalten, dass das Bauprojekt „in dieser Form gestorben" sei. Blümel werde dem Bürgermeister der Stadt Wien eine Frist bis 8.4.2019 einräumen, um eine Klarstellung vorzunehmen, dass von einer Realisierung des Bauvorhabens „Heumarkt neu" in seiner aktuellen Ausgestaltung abgesehen wird. Darüber hinaus werde der Bürgermeister binnen der Frist um eine Darstellung ersucht, ob und inwiefern den Forderungen der UNESCO Folge geleistet wird.

Es wurde aber am 16.3. nicht nur das Gutachten von ICOMOS veröffentlicht, sondern auch ein zweites vom Architekt und Stadtplaner Michael Kloos, das in der Darstellung der Regierung kaum Erwähnung gefunden hat. Der Bericht von ICOMOS bezieht sich inhaltlich sogar ausdrücklich auf dieses von Kloos erarbeitete „Heritage Impact Assessment", ein ebenso vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebenes Gutachten zur Beurteilung der Auswirkungen des Projektes Heumarkt auf die Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien".

Dieses Gutachten lässt keinen Zweifel darüber, dass die nun von Blümel angekündigten Maßnahmen nicht weit genug gehen. Nicht bloß muss das geplante Projekt „in dieser Form" verhindert werden, es muss auch Rechtssicherheit für die Zukunft geschaffen und deshalb die Bauordnung und der Flächenwidmungsplan adaptiert werden. Konkret empfiehlt das Gutachten von Herrn Kloos auf Seite 208:

„Ebenfalls sollen Welterbe-relevante Schutzinstrumente auf der lokalen Ebene der Stadt Wien zeitnah ergänzt werden, um einen wirksamen Schutz der beiden Wiener Welterbestätten zu unterstützen.

Dies betrifft insbesondere die Verankerung des UNESCO-Welterbes in der Wiener Bauordnung, um für den Schutz der beiden Wiener Welterbestätten zukünftig einen klaren juristischen und administrativen Rahmen zu setzen.

Zudem soll die lückenlose Abdeckung des gesamten Gebiets der Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien mit Schutzzonen erfolgen (hier: Eingliederung Heumarkt-Areal); ebenso sollen die beiden Wiener Welterbestätten und ihre Pufferzonen im Flächenwidmungsplan textlich und kartografisch vermerkt werden."

Da letztlich auch im Regierungsprogramm die „Überprüfung der Eingriffsmöglichkeit des Bundes in die Bau- bzw. Raumordnung zur Einhaltung völkerrechtsverbindlicher Staatsverträge" vorgesehen ist, stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in einer allfälligen Weisung an die Stadt Wien nicht bloß sicherzustellen, dass das geplante Bauprojekt am Wiener Heumarkt mit dem Welterbe vereinbar sei, sondern endgültig Rechtssicherheit zu schaffen, indem die Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien" in der Wiener Bauordnung verankert und im Flächenwidmungsplan textlich und kartografisch vermerkt wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.