681/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reparatur der Raucherregelung in der Gastronomie bevor der VfGH sie kippt

 

Die ÖVP-FPÖ-Mehrheit hat im Frühjahr 2018 das geplante Rauchverbot in der Gastronomie gestoppt. Mittlerweile haben sich zahlreiche Kläger_innen an das Höchstgericht gewendet. Dabei wird argumentiert, dass die jetzige Rechtslage gegen mehrere Grundrechte verstößt – etwa gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, den Gleichheitssatz und den Vertrauensschutz. Laut Medienberichten soll nun die raucherfreundliche Gesetzeslage, die von FPÖ und ÖVP beschlossen wurden, aufgehoben werden.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/hoechstrichter-duerften-die-raucherlaubnis-kippen;art385,3105074

Erst kürzlich hat es nach 2018 ein zweites parlamentarisches Experten-Hearing zum Nichtraucherschutz gegeben (26.2.2019). Erneut haben sich die Expert_innen mehrheitlich für den verstärkten Nichtraucherschutz in der Gastronomie ausgesprochen, dem aktuell nicht zur Gänze entsprochen wird.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2019/PK0177/index.shtml

Um nun der Regierung die peinliche Situation zu ersparen, dass eines ihrer „Leuchtturmprojekte“ vom Verfassungsgerichtshof gekippt wird, ist zeitgerecht eine rechtssichere Lösung zu treffen.

Laut Insider-Infos soll eine Regelung wie für den 8. Dezember verfassungskonform sein. "Wer alleine im Lokal steht, das ihm gehört, darf Rauchen erlauben. Wer Beschäftigte hat, muss das Rauchen verbieten."

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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine verfassungskonforme Nichtraucherschutz-Regelung in der Gastronomie, orientiert am Arbeitnehmerschutz, vorsieht. Dabei sollen internationale Beispiele zu Nichtraucherschutzregelungen berücksichtigt werden, die unter anderem auch in den parlamentarischen Nichtraucherschutz-Expertenhearings aus 2018 und 2019 vorgebracht wurden." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.