697/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend
verpflichtende Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs

Begründung

Jährlich werden rund 100 Millionen Tiere für Pelze getötet, 85% aller Felle stammen von Tieren, die auf Farmen gezüchtet werden. Viele dieser Tiere werden weltweit unter tierquälerischen Bedingungen gehalten und getötet.[1] Oft werden die Tiere - vor allem Nerze, Füchse oder Marderhunde - in winzige und verschmutzte Drahtgitterboxen eingesperrt, in welchen sie sich kaum bewegen können und ihre Pfoten durch die Gittersprossen verletzt werden.[2] Diese Pelzfarmen erfüllen nicht einmal die Minimalansprüche, welche für ein artgerechtes Leben der Tiere notwendig wären. Die Tötungsmethoden auf solchen Pelzfarmen sind grausam, sie reichen von Vergasen der eingepferchten Tiere über Elektroschocks bis hin zu gewaltvollen, aber unzureichenden Schlägen auf den Hinterkopf der Tiere.[3]

In Österreich sind Pelzfarmen zwar schon seit Jahren verboten, dennoch findet sich auf vielen Kleidungsstücken hierzulande Pelz. Aufgrund der Recherche von Tierschutzorganisationen wie VIER PFOTEN wissen wir jedoch, dass Echtpelze oft nicht (richtig) gekennzeichnet sind.

Gemäß Artikel 12 der VO (EG) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen müssen nichttextile Teile tierischen Ursprungs in Textilerzeugnissen den Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" bei der Kennzeichnung bzw Etikettierung aufweisen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Kleidungsstücke, die zu mindestens 80% aus Textilgewebe bestehen. Was bedeutet, dass für Produkte, welche zB aus einem Fellbesatz von mehr als 20% bestehen, keine Kennzeichnungspflicht besteht.

Durch die unzureichende Kennzeichnung werden Konsumenten vor allem bei Billigprodukten mit Fellbesatz - getäuscht. Laut Umfragen lehnen 86% der Verbraucher Echtpelz ab, viele von ihnen wissen aber gar nicht, dass sie ein Echtpelzprodukt gekauft haben, weil die Kleidung nicht korrekt oder gar nicht gekennzeichnet ist.[4]

In folgenden EU-Staaten kam es zu Untersuchungen diesbezüglich: Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Litauen, Österreich, Polen, Schweden, Tschechien. Laut FFA fehlte in 68% der Fälle die erforderliche Kennzeichnung.[5]

Des Weiteren kann die oben angeführte Regelung der EU-VO auch für Verwirrung bei den Verbrauchern sorgen. Es ist nämlich oft unmöglich zu identifizieren, welche Teile des Kleidungsstücks nun aus tierischen Teilen bestehen, da genaue Angaben dazu fehlen.

Nicht nur aus Tierschutzgründen, sondern auch um die Täuschung der Konsumenten zu verhindern, bedarf es klarer Regelungen für eine ausreichende Kennzeichnung und das auch für Produkte, die zu mehr als 20% aus nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs bestehen.

Vorbild könnte die Schweizer Regelung (Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten[6]) sein. Laut dieser müssen die Produkte folgende Angaben enthalten:

         Deklaration der Tierart (wissenschaftlicher und zoologischer Name)

         Deklaration der Herkunft des Fells (Land, in dem das Tier gejagt bzw gezüchtet wurde)

         Deklaration der Gewinnungsart des Fells

o bei einem Wildfang: „Fallenjagd" oder „Jagd ohne Fallen"
o bei Zuchttieren „Herdenhaltung", „Rudelhaltung", „Käfighaltung mit Naturboden"
    oder „Käfighaltung mit Gitterboden
"

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, welche die Verpflichtung zu einer verbraucherfreundlichen und transparenten Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs sicherstellt. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch auf EU-Ebene eine transparente und vor allem verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung für tierische Teile in Kleidungsstücken samt Accessoires erlassen wird und die Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften häufiger sowie genauer kontrolliert und Verstöße dagegen strenger sanktioniert werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagen.

 



[1]https://www.konsument.at/cs/Satellite?c=MagazinArtikel&cid=318895382609&d=Touch&pagename=Konsum ent%2FMagazinArtikel%2FPrintMagazin Artikel.

[2] https://www.peta.de/hintergrundwissen-pelz.

[3] https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/FAQs/FAQs_Pelz.pdf.

[4] https://www.vier-pfoten.at/kampagnen-themen/themen/pelz/echtpelz-vs-kunstpelz.

[5] https://www.tierschutzbund.de/news-storage/artenschutz/270917-pelz-report-eu/.

[6] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121468/index.html.