713/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic Freundinnen und Freunde

betreffend Erarbeitung einer Datenbank zu politisch, weltanschaulich und religiös motivierten Gewalttätern

BEGRÜNDUNG

Mit der Anfrage 2609/J der NAbg. Dr.in Alma Zadic, Freundinnen und Freunde, wurde der Bundesminister für Inneres in 47 Einzelfragen nach der Zahl der polizeilich gesuchten (gewaltbereiten) Rechtsextremen in Österreich gefragt. Darüber vermochte der Innenminister jedoch keine Auskunft zu geben, weil entsprechende Statistiken und Katalogwerte nicht vorlägen. Das die für die innere Sicherheit zentrale Behörde über keine Informationen zur Zahl der aktuell in Österreich polizeilich gesuchten (gewaltbereiten) Rechtsextremisten zu verfügen scheint, ist eine nicht hinnehmbare Datenlücke und zeigt den großen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Die Gefahr, die von Rechtsextremisten ausgeht, wurde von der momentanen ÖVP/FPÖ-Bundesregierung, und insb. vom zuständigen FPÖ-Innenminister, weitestgehend ignoriert. Der rechtsextremistisch motivierte Terroranschlag in Christchurch/Neuseeland mit 50 Toten im März 2019 hat der Welt diese Gefahr drastisch vor Augen geführt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden ersucht, ein gemeinsames Konzept für eine Datenbank zu erarbeiten, in welcher Personen, die aufgrund eines politisch, weltanschaulich oder religiös motivierten Gewaltdelikts rechtskräftig verurteilt wurden, bis zur Tilgung ihrer Strafe aus dem Vorstrafenregister, geführt werden. Zudem soll die Datenbank eine Zuordnung der jeweiligen Person zu den Extremismusbereichen „rechts", „links" und „religiös" ermöglichen. Die Datenbank soll vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz geführt werden, wobei der Zugriff der zuständigen Sicherheitsbehörden sicherzustellen ist. Bei der Erarbeitung des Konzepts haben der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz insb. den Aspekten des Rechtsschutzes der Betroffenen und der Datensicherheit Rechnung zu tragen. Dieses Konzept ist dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten vom Bundesminister für Inneres und vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz binnen sechs Monaten ab Annahme des ggst. Antrags vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.