781/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend vollständige Information der Konsumentinnen und Konsumenten über
die Herkunft und die Einhaltung von Tierschutzstandards bei Lebensmitteln,
insbesondere bei tierischen Produkten in der Gastronomie und in allen
öffentlichen Einrichtungen

BEGRÜNDUNG

Berichte über billigst produziertes Hühnerfleisch aus der Ukraine sorgen für Aufregung. Der Riesenkonzern MHP des ukrainischen Oligarchen Jurij Kosjuk hält unter Umgehung sämtlicher Tier- und Umweltschutzstandards Millionen von Hühnern. Im Jahr 2017 wurden an jedem einzelnen Tag 850.000 Hühner geschlachtet. Nicht miteingerechnet sind hier die hunderttausenden Hühner pro Jahr, die noch vor ihrem Schlachttermin jämmerlich verenden. Eine Untersuchung der EU-Kommission ergab bei einer Überprüfung des Konzerns MHP Verstöße gegen EU-Richtlinien bei der Schlachtung der Tiere.

Der Milliardär Kosjuk nutzt einen Trick, um das Billigfleisch in die EU einzuführen. Beim Zerlegen der Tiere in der Ukraine bleibt ein Knochen an den Hühnerbrüsten. Die damit als minderwertig klassifizierten Stücke können somit unbegrenzt in die EU importiert werden. Der Knochen wird von MHP-Betrieben in der Slowakei und in den Niederlanden entfernt und das Fleisch gilt ab dann als EU-Produkt und kann frei im Binnenmarkt zirkulieren. Ob das MHP-Hühnerfleisch auch auf österreichischen Tellern landet, lässt sich laut Vertretern der heimischen Nahrungsmittelindustrie schwer feststellen. Allerdings verzeichnet der Geflügelimport aus der Ukraine nach Österreich riesige Zuwächse, im Vorjahr etwa mehr als 170 Prozent berichtet auch der Kurier.

Das ist ein handfester Fleischskandal. Durch diesen Skandal wird einmal mehr klar, wo die Probleme unserer Lebensmittelproduktion liegen. Österreichische Kleinproduzenten können preislich niemals mit einem derartigen Giganten, der unter Verletzung sämtlicher Auflagen produziert, mithalten und müssen geschützt werden. Ein Teil dieses Schutzes kann über verpflichtende Angaben zu Herkunft und Tierschutzstandards geschehen. Es bedarf einer Aufklärung, damit die Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend über die Herkunft und die Qualität von vor allem tierischen Lebensmitteln informiert werden. Es muss umgehend Transparenz geschaffen werden, denn im Bereich der Gastronomie, Großküchen und Kantinen bekommen Konsumenten überhaupt keine Information, woher die Lebensmittel stammen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, im Einvernehmen mit den für diese Thematik einschlägigen Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel einer vollständigen Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Herkunft und die Einhaltung von Tierschutzstandards bei Lebensmitteln vorzulegen. Der Gesetzesentwurf soll diese verpflichtenden Informationen insbesondere bei tierischen Produkten in der Gastronomie und in allen öffentlichen Einrichtungen vorsehen."

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.