783/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 25.04.2019
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, LL.M., Kolleginnen und Kollegen
betreffend den UNO-Bericht über die Überprüfung der österreichischen Flüchtlings und Migrationspolitik
Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des UN-Menschenrechtshochkommissariats bestätigt die zahlreichen Beobachtungen österreichischer ExpertInnen hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen in der österreichischen Flüchtlings- und Migrationspolitik.[1]
Der Bericht führt unter anderem folgende kritische Punkte an:
1.) Enorme Komplexität der Materie sowie sukzessive Verschlechterung der Rechtsstellung von Geflüchteten aufgrund ständiger Novellierungen („Verschärfungen“);
2.) Missstände bei der Qualität des Asylverfahrens, zum einen betreffend die Entscheidungsinstanzen wie Exekutivbeamten, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, sowie zuständige RichterInnen, zum anderen betreffend die das Asylverfahren begleitende Rechtsberatung und Sprachmittlung;
3.) Sukzessiver Ausschluss der Zivilgesellschaft (wie unabhängige ExpertInnen und NGOs), die grundsätzlich in liberalen Demokratien eine wesentliche Kontrollfunktion wahrnimmt;
4.) Inflationäre, unverhältnismäßige Verhängung von Schubhaft statt gelinderer Mittel, sowie mangelhafter Rechtsschutz bei Schubhaftverhängung;
5.) Mangelhafter Rechtsschutz bei zwangsweisen Außerlandesbringungen und Abschiebungen;
6.) Fehlende Statistiken vor allem betreffend
Schubhaftverhängung sowie zwangsweiser Außerlandesbringung und
Abschiebung.
Hinsichtlich der in Punkt 2 angeführten unzureichenden
Qualitätssicherung im Asylverfahren nennt der Bericht unter anderem ungenügende
Qualifikationsvoraussetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten bei den
entscheidenden Instanzen, der Rechtsberatung und der Sprachmittlung. Die
mangelhafte fachliche Ausbildung und psychosoziale Sensibilisierung der im
Asylverfahren handelnden Stellen und Behörden führe
regelmäßig zu einer unsystematischen Vorgehensweise, die
Rechtsunsicherheit, Angst und Misstrauen gegenüber den Behörden
erzeuge. Vor allem stellt der Bericht Mängel bei der Identifizierung und
dem Umgang mit traumatisierten und besonders vulnerablen Personen fest. Diese
zeigen sich vor allem in Einvernahmesituationen und bei der
Beweiswürdigung. Hier würden entscheidende Faktoren wie die
Sondersituation des Asylverfahrens oder der aktuelle Forschungsstand betreffend
die Erinnerung bei traumatischen Erlebnissen unberücksichtigt bleiben.
Dies führe wiederum zu einer erhöhten Vulnerabilität von bereits
sich in einer äußerst prekären Situation befindlichen Personen.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Empfehlungen des UN- Menschenrechtshochkommissariats betreffend die österreichische Flüchtlingspolitik in vollem Umfang Folge zu leistet.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrecht vorgeschlagen.
[1] Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, Report of mission to Austria focusing on the human rights of migrants, particularly in the context of return, 15-18 October 2018.