836/A XXVI. GP

Eingebracht am 27.05.2019
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Antrag


der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz
1992 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das  Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das  Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:

 

§ 61 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: 

"Für alle Einkommensteile bis zu 1.000 Euro Bruttolohn ist keine Umlage zu entrichten."

 

Begründung

 

 

Senkung der Arbeiterkammerumlage für Geringverdienende

Die schwarz-blaue Bundesregierung hat die größte Steuerreform der Zweiten Republik angekündigt. Man entlaste alle, und besonders jene, die wenig verdienen: "75  Prozent der Entlastungsmaßnahmen sind auf Erwerbstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten ausgerichtet. Wir senken die Sozialversicherungsbeiträge und stellen somit sicher, dass vor allem auch Menschen mit kleinen Einkommen profitieren. Es ist also eine besonders soziale Steuerreform", wird Sebastian Kurz in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes vom 30.4.2019 zitiert. 

Geringverdienende wollte die schwarz-blaue Bundesregierung durch eine Beitragssenkung der Krankenversicherungsbeiträge entlasten. Diese Senkung bedeutet einen weiteren negativen Erwerbsanreiz, in einem Land, das Teilzeit ohnehin in einem Ausmaß fördert wie kein anderes. Will man Geringverdienende sinnvoll entlasten, kann man woanders streichen: Nämlich bei den Zwangsbeiträgen an die Kammern, die jede_r Arbeitnehmer_in, aber auch die Arbeitgeber_innen bezahlen müssen.
Damit schafft man Entlastung für Alle - ohne zusätzlichen negativen Erwerbsanreiz. Neben der Arbeiterkammerumlage soll es daher auch eine Beitragsfreistellung für Einkommensteile bis 1.000 Euro für die Kammerumlage 2 der Wirtschaftskammer geben, um auch geringverdienende Selbstständige zu entlasten. Ein entsprechender Initiativantrag wird zeitgleich eingebracht und soll dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zugewiesen werden. 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.