84/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Beschäftigungsbonus für aktive, ehrenamtliche Mitglieder von Feuerwehr und Rettungsdiensten."

 

BEGRÜNDUNG

Die Österreichischen Feuerwehren stehen gemäß ihres Leitspruches „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" rund um die Uhr zur Verfügung, um bei Bränden, Naturkatastrophen, Unfällen oder sonstigen Ereignissen rasch Hilfe zu leisten.

Entsprechend der Statistik des Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) wurden 2016 unter diesem Titel rd. 1.723.249 Einsatzstunden von 258.894 im Aktivstand befindlichen KameradInnen absolviert. Der Löwenanteil dieser gemeinsamen Leistung wird dabei von Menschen erbracht, die wesentliche Teile ihrer Freizeit für das ehrenamtliche Engagement in den österreichweit 4495 Freiwilligen Feuerwehren aufwenden. (Das entspricht 93,4% aller Feuerwehren, Stand: 2016)

Legt man an diese von Freiwilligen erbrachten Einsatzzeiten den fiktiven Stundensatz von 30 € (Beispiel des ÖBFV) an, so ergibt sich eine budgetwirksame, jährliche Ersparnis von rd. 51 Mio. € bzw. etwa 250 Mio.€ pro Legislaturperiode = 0,5 Milliarden € Ersparnis in 10 Jahren!

In mehrfacher Hinsicht also sind wir BürgerInnen den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren zu großem Dank verpflichtet. Sie leisten nicht nur ehrenamtlich professionelle Hilfe sondern schonen darüber hinaus auch noch öffentliche Budgets und damit jede/n einzelne/n Steuerzahlerln. Wobei angemerkt sei, dass der genannte Wert nur eine grobe Näherung darstellt und etwa Eigenleistungen bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge oder der Errichtung/Wartung von Infrastruktur (Depots, Fahrzeuge...) darin keine Berücksichtigung finden, jedoch gelebte Realitäten sind.

Trotz dieser zentralen Position der in Freiwilligen Feuerwehren engagierten Männer und Frauen als tragende Säulen der österreichischen Sicherheitslandschaft, existieren darüber hinaus noch zahlreiche Hürden. So sind viele KameradInnen beispielsweise gezwungen, Aus- und Fortbildungen tlw. selbst zu finanzieren, für Einsätze oder Übungstage eigenen Zeitausgleich bzw. Urlaub zu konsumieren, und vielfach führen darüber hinaus Einsatzverpflichtungen (im Dienste der Allgemeinheit) auch noch zu Unstimmigkeiten im Beruf bzw. in (bekannten) Einzelfällen auch zu Benachteiligungen bei innerbetrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten.

Es ist daher an der Zeit für jene etwas zu tun, die für uns immer im Einsatz sind!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit dem Positionspapier (Version 2018) des Bundesfeuerwehrverbandes, steuerliche Anreizmodelle für Unternehmen zu schaffen und darüber die Anstellung sowie die Übungs- und Einsatzfreistellung ehrenamtlicher Feuerwehrmitglieder zu fördern. Eine Orientierung am ,Beschäftigungsbonus' könnte in diesem Zusammenhang eine sinnvolle Leitlinie sein. Der Lohnnebenkosten-Subventionierung für im Unternehmen beschäftigte, im Aktivstand befindliche FF-Mitglieder sollte dabei die begrenzte Verpflichtung zur Übungsfreistellung gegenübergestellt werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage ist dem Nationalrat ehestmöglich zuzuleiten."

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.