Zu 852/A XXVI. GP
Eingebracht am 01.07.2019
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Original sind möglich.
Zurückziehung des Antrags
Ziehe ich hiermit zurück
des Abg. Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der Trinkwasserversorgung vor Privatisierung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der Trinkwasserversorgung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der Trinkwasserversorgung
§ 1. Soweit
Einrichtungen, die der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser die-
nen (Trinkwasserversorgungsanlagen), im Eigentum einer
Gebietskörperschaft, de-
ren Unternehmen oder sonstiger juristischer Personen öffentlichen Rechts
stehen,
können weder diese Einrichtungen rechtsgültig an private
Rechtsträger veräußert
werden, noch private Rechtsträger an derartigen Unternehmen Anteile
erwerben
Diese Eigentumsrechte dürfen nicht durch sonstige Rechtsgeschäfte mit
Dritten ein-
geschränkt werden.
§ 2. Rechte an
Trinkwasserquellen, auch in der Form von Gewässern welcher Art
auch immer, die von einer Gebietskörperschaft, deren Unternehmen oder
sonstigen
juristischen Personen öffentlichen Rechts gehalten werden, können
weder zur Gänze
noch anteilig veräußert, noch durch sonstige Rechtsgeschäfte
mit Dritten einge-
schränkt werden.
Begründung
Die Vorbehalte der
Bevölkerung gegen eine Privatisierung des Wassers sind in Ös-
terreich besonders stark ausgeprägt Die Befürchtung, dass die
Wasserqualität lei-
den und die Kosten für Verbraucher steigen könnten, falls die
Wasserversorgung
privatisiert wird, erscheint vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen
europäi-
schen Ländern, in denen nach missglückter Privatisierung dann oft die
Versorgungs-
unternehmen zudem mit großen Verlusten zurückgekauft werden mussten,
berech-
tigt. In Österreich wird die Wasserversorgung überwiegend kommunal
organisiert.
Sie liegt damit im
Verantwortungsbereich der Gemeinden und Städte. Öffentliche
Versorgungsbetriebe stellen überwiegend die Wasserversorgung sicher. Ein
Geset-
zesvorhaben der EU (die europäische Richtlinie zur Konzessionsvergabe) hat
vor
einiger Zeit eine kontroverse Debatte über die Privatisierung der
Wasserversorgung
ausgelöst. Die Sorge bei den Verbrauchern war groß, dass auf die
Gemeinden Druck ausgeübt werden könnte, die Trinkwasserversorgung an
private Unternehmen abzu-
geben und somit die Kontrolle über Qualität und Preis zu verlieren.
Aufgrund des öf-
fentlichen Drucks wurde die Wasserversorgung dann aus der Richtlinie ausgenom-