Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018, wird wie folgt geändert:

In § 17 Abs. 1 wird die Wortfolge „finanzielle, wirtschafts-, umwelt-, konsumentenschutzpolitische“ ersetzt durch die Wortfolge „finanzielle, wirtschafts-, klima-, umwelt-, konsumentenschutzpolitische“

In § 17 Abs. 2 wird die Wortfolge „die finanziellen Auswirkungen sind jedenfalls wesentlich“ ersetzt durch die Wortfolge „die treibhausgasrelevanten und die finanziellen Auswirkungen sind jedenfalls wesentlich“