864/A XXVI. GP
Eingebracht am 12.06.2019
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Antrag
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG), BGBl. I Nr. 57/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr xx/xxxx, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 wird der Betrag „4,6“ durch den Betrag „3,5“ ersetzt.
2. In § 1 Abs. 3 wird der Betrag „2,5“ durch den Betrag „1,8“ ersetzt.
Begründung
Da Österreich über eine international betrachtet sehr großzügige Parteienförderung verfügt, erscheint es durchaus angebracht, diese etwas in ihrer Höhe zurückzunehmen, ohne aber dabei den Grundsatz der prinzipiellen Förderwürdigkeit des Parteiensystems und somit auch des demokratischen Systems zu verletzen.
Bedeckungsvorschlag: Allfällige Mehrkosten werden aus den Mitteln der jeweiligen Ressorts bedeckt.
Zuweisungsvorschlag: Es wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf eine erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.