866/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 12.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Entfall des Säumniszuschlags bei falscher Berechnung einer Bundesgebühr

Der Bericht der Volksanwaltschaft (III-240 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 01 Kontrolle der öffentlichen Verwaltung) stellt auf S. 125 einen legislativen Mangel hinsichtlich der Festsetzung von unrichtigen Gebührenvorschreibungen fest.

Im konkreten Fall der „Einhebung eines Säumniszuschlages für falsch berechnete Gebühr“ hat die MA 35 der Stadt Wien im Jahr 2012 für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft 181,50 € Bundesgebühren vorgeschrieben. Auf Grund einer nachfolgenden Prüfung durch die MA 35 wurde dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspielabgaben im März 2013 mitgeteilt, dass 150, 70 € aushaften würden, welche das Finanzamt zwei Monate später mit einem Säumniszuschlag von 50% festsetzte.

Der Gebührenschuldner erhob dagegen ein Rechtsmittel. Im Jänner 2018 erkannte das Bundesfinanzgericht und bestimmte die Gebühren mit 110 € zzgl. eines 50% Säumniszuschlages.

Die Volksanwaltschaft weist auf ein Rechtsschutzdefizit hin. Zum einen sei es nicht gerechtfertigt, gesetzlich verpflichtend einen Säumniszuschlag einzuheben, obwohl eine unrichtige Gebührenvorschreibung erfolgt wäre und des Weiteren hätte zuerst die unrichtige Gebühr eingezahlt werden müssen um danach eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Gebühr beantragen zu können.

Beim BMF wird daher eine Änderung des Gebührengesetzes angeregt. Bei unrichtiger Gebührenvorschreibung sollte von der Einhebung von Säumniszuschlägen abgesehen werden können und es wäre die Möglichkeit eines Rechtsbehelfes gegen unrichtige Gebührenvorschreibungen vorzusehen.

Da gerade in Zeiten einer dringend notwendigen Erhöhung des Vertrauens der BürgerInnen in Politik und Verwaltung die Beseitigung etwaiger Rechtsschutzdefizite, die zusätzlich auch noch eine Verteuerung der Administration bedeuten, ein Hauptanliegen des Staates sein soll, schließen sich die AntragstellerInnen der oben dargestellten Position der Volksanwaltschaft an. Im Falle der unrichtigen Gebührenvorschreibung durch die Behörde sollten die BürgerInnen nicht das Kostenrisiko der Richtigstellung (Fehlerkorrektur) tragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird im Sinne der legistischen Anregung der Volksanwaltschaft aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorzulegen, die einen Rechtsbehelf bei unrichtigen Gebührenvorschreibungen vorsieht und es ermöglicht von der Einhebung eines Säumniszuschlages absehen zu können."

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss